G-BA: Telefonische Krankschreibung läuft aus – Wiederauflage je nach Pandemiegeschehen möglich

Die aktuelle Entwicklung der SARS-CoV-2-Pandemie lässt es zu, weitere zeitlich befristete Sonderregelungen in der Gesundheitsversorgung auslaufen zu lassen:

Ab 1. Juni 2022 wird eine Krankschreibung nicht mehr telefonisch möglich sein.

Dafür müssen Patientinnen und Patienten wieder in die Arztpraxis kommen oder die Videosprechstunde nutzen. Sollte die Corona-Pandemie in den kommenden Monaten jedoch wieder an Fahrt gewinnen, kann der Gemeinsame Bundesausschuss seine Sonderregelungen in Bezug auf seine regulären Richtlinienbestimmungen für bestimmte Regionen oder bei Bedarf auch bundesweit wieder aktivieren.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 30.05.2022