DKG Umfrage: Die deutschen Krankenhäuser haben im Schnitt 6 Prozent ihrer Beschäftigten wegen fehlender Impf- oder Genesenen-Nachweise an die Gesundheitsämter gemeldet.
Die deutschen Krankenhäuser haben im Schnitt 6 Prozent ihrer Beschäftigten wegen fehlender Impf- oder Genesenen-Nachweise an die Gesundheitsämter gemeldet. Das hat eine repräsentative Umfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bei knapp 400 Kliniken ergeben, so RND.
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94 Prozent der Krankenhausbeschäftigten vollständig geimpft oder genesen
Der Anteil ungeimpfter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern ist sehr gering. Im Durchschnitt haben die Krankenhäuser in Deutschland sechs Prozent ihrer Beschäftigten wegen fehlender Impf- oder Genesenennachweise an die Gesundheitsämter gemeldet (Stand: 23. März 2022). Nach Berufsgruppen fällt die durchschnittliche Meldequote im Pflegedienst (7 Prozent) etwas höher aus als im ärztlichen Dienst (3 Prozent). Das ergab eine Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). An der Repräsentativbefragung beteiligten sich bundesweit 361 Krankenhäuser ab 50 Betten.
Im Vergleich zum Jahresanfang 2022 sind die bereits hohen Impfquoten noch einmal gestiegen. „Die Zahlen der Umfrage belegen sehr eindrucksvoll, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vergleich zur Gesamtbevölkerung eine außerordentlich hohe und vorbildliche Impfquote aufweisen. Gleichwohl leisten die Krankenhausträger weiterhin intensive Aufklärungs- und Informationsarbeit, um möglichst noch viele der unentschlossenen Beschäftigten für eine Impfung zu gewinnen. Zudem sprechen wir uns weiter für eine allgemeine Impfpflicht aus, um im kommenden Herbst nicht erneut Gefahr zu laufen, unser Gesundheitssystem zu überlasten“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Angesichts der aktuell weiter steigenden Anzahl Corona-positiver Patienten und krankheitsbedingten Ausfällen beim Krankenhauspersonal sind Einschränkungen bei der Patientenversorgung nicht zu verhindern. Trotz relativ geringer Meldequoten Ungeimpfter an die Gesundheitsämter rechnet derzeit mehr als die Hälfte der Krankenhäuser (53 Prozent) mit Einschränkungen in der Patientenversorgung bei einer möglichen Freistellung dieser ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit steigenden Meldequoten nimmt der entsprechende Anteil der davon betroffenen Kliniken merklich zu. „Nur, wenn sich deutlich mehr Menschen impfen lassen und so Klinikaufenthalte mit hoher Wahrscheinlichkeit vermeiden, ist die uneingeschränkte Patientenversorgung in den Krankenhäusern auch bei einem Wiederanstieg der Infektionen im Herbst gewährleistet. Die Impfung könne vielfach zwar eine Ansteckung nicht verhindern, aber sie reduziere sehr zuverlässig die schweren Verläufe, so Gaß.
Auffällig ist der direkte Zusammenhang zwischen der allgemeinen Impfquote und dem Anteil ungeimpfter Mitarbeitenden in den Kliniken. Je höher die Impfquoten in der Allgemeinbevölkerung ausfallen, desto geringer sind auch die Meldequoten von Krankenhausmitarbeitern ohne Impf- oder Genesenennachweis. In der Auswertung wurden drei Cluster bei den Bundesländern gebildet, die sich nach den jeweiligen allgemeinen Impfquoten vergleichen lassen. So liegt in der Gruppe mit hohen Impfquoten in der Bevölkerung (> 77,5 Prozent) die durchschnittliche Meldequote der Krankenhäuser mit drei Prozent deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von sechs Prozent. Selbst in der mittleren Gruppe fällt die Meldequote mit fünf Prozent noch unterdurchschnittlich aus. In der Gruppe mit niedrigen Impfquoten in der Bevölkerung (bis 74,3 %) liegt die durchschnittliche Meldequote hingegen mit zehn Prozent deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
In den Krankenhäusern gilt seit dem 16. März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Im Krankenhaus tätige Personen, die bis zum 15. März 2022 keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt haben und für die keine medizinische Kontraindikation für eine Covid-19-Impfung vorliegt, sind von den Krankenhäusern an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.
Die Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) ist als Anlage beigefügt.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Pressemitteilung vom 30.03.2022