Mir ist die Papierform deutlich lieber als die digitale Verletzung aller Datenschutzrichtlinien. Zum Beispiel in NRW. Da wird der ELSTER-Zugang benötigt. Also Meldung sensibler Daten an das Finanzamt und das Gesundheitsamt. Besonders kritisch: wenn ungeimpfte Mitarbeiter auch Patienten sind. Ein krasser Bruch der Schweigepflicht. Oder ist die inzwischen auch schon im Mülleimer gelandet? Zusammen mit den übrigen Freiheits- und Grundrechten und Arbeitsschutzbestimmungen (FFP2-Staubmaske). Hier in der BRD ist inzwischen alles möglich, was vor Corona unmöglich war.
Diese Meldungen werden auch in BW nicht an das Finzamt geschickt.
Auf der BASIS der ELSTER-Technologie können die Praxen dort lediglich ein (an sich) bundesweit einheitliches Unternehmerkonto einrichten, worüber verschiedene Behördenleistungen abgewickelt werden können, bei denen eine Authentifizierung und eine sichere Datenübermittlung erforderlich ist.
Es hat hier auch nichts mit der zahnärztlichen Schweigepflicht zu tun, denn die Abfrage des Impfstatus ihres Personals erfolgt nicht weil Sie Zahnarzt, sondern weil sie Arbeitgeber sind. Wie auch in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen wo der Arbeitgeber kein Arzt, sondern in der Regel eine juristische Person ist die durch eine (nichtärztliche) Geschäftsführung/Vorstand vertreten wird.
Wenn Personal auch auf Ihren Stuhl sitzt, geht Sie der Impfstatus übrigens nichts an. Denn zu erfragen sind Sie jetzt nur als Arbeitgeber berechtigt.
Die Stadt Berlin äußerte sich zurückhaltend über mögliche Konsequenzen. „Wenn das Risiko einer Versorgungsgefährdung nicht besteht, leiten die Gesundheitsämter ein Bußgeldverfahren ein“, so eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit. Ob es „als letztes Mittel“ zu einem Tätigkeitsverbot komme, liege im Ermessen des jeweiligen Gesundheitsamtes.
Im strengem Sinn lassen sich die Aussagen, der vom Deutschem Ärzteblatt zitierten Studie, nicht 1:1 auf ungeimpftes Praxispersonal übertragen. Die Intention ist jedoch offensichtlich: Impfverweigerer aus unseren Reihen werden erheblich zum Infektionsgeschehen der uns anvertrauten Patienten beigetragen haben!
In Papierform, ist wieder typisch Berlin. In Baden-Würtenberg gibt es dafür auch ein digitales Meldportal.
Mir ist die Papierform deutlich lieber als die digitale Verletzung aller Datenschutzrichtlinien. Zum Beispiel in NRW. Da wird der ELSTER-Zugang benötigt. Also Meldung sensibler Daten an das Finanzamt und das Gesundheitsamt. Besonders kritisch: wenn ungeimpfte Mitarbeiter auch Patienten sind. Ein krasser Bruch der Schweigepflicht. Oder ist die inzwischen auch schon im Mülleimer gelandet? Zusammen mit den übrigen Freiheits- und Grundrechten und Arbeitsschutzbestimmungen (FFP2-Staubmaske). Hier in der BRD ist inzwischen alles möglich, was vor Corona unmöglich war.
Diese Meldungen werden auch in BW nicht an das Finzamt geschickt.
Auf der BASIS der ELSTER-Technologie können die Praxen dort lediglich ein (an sich) bundesweit einheitliches Unternehmerkonto einrichten, worüber verschiedene Behördenleistungen abgewickelt werden können, bei denen eine Authentifizierung und eine sichere Datenübermittlung erforderlich ist.
https://mein-unternehmensportal.de/public/#MeinUK
Es hat hier auch nichts mit der zahnärztlichen Schweigepflicht zu tun, denn die Abfrage des Impfstatus ihres Personals erfolgt nicht weil Sie Zahnarzt, sondern weil sie Arbeitgeber sind. Wie auch in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen wo der Arbeitgeber kein Arzt, sondern in der Regel eine juristische Person ist die durch eine (nichtärztliche) Geschäftsführung/Vorstand vertreten wird.
Wenn Personal auch auf Ihren Stuhl sitzt, geht Sie der Impfstatus übrigens nichts an. Denn zu erfragen sind Sie jetzt nur als Arbeitgeber berechtigt.
Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitssektor, die sich nicht impfen lassen möchten, darf der Arbeitgeber freistellen. So entschied es ein erstes Arbeitsgericht.
FR, 27.04.2022: In Deutschland sind mehr als 47 000 Verstöße gegen berufsbezogene Impfpflicht gemeldet.
Im strengem Sinn lassen sich die Aussagen, der vom Deutschem Ärzteblatt zitierten Studie, nicht 1:1 auf ungeimpftes Praxispersonal übertragen. Die Intention ist jedoch offensichtlich: Impfverweigerer aus unseren Reihen werden erheblich zum Infektionsgeschehen der uns anvertrauten Patienten beigetragen haben!
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/133760/Hohe-Impfquote-senkte-Zahl-der-Todesfaelle-an-COVID-19?rt=303d50fcd9a162010a5a3b021ff341ef