EU Kommission: Corona-Impfzertifikat ohne Booster für Reisezwecke künftig nur noch 9 Monate gültig / Zertifikate auf nationaler Ebene sollen dem angeglichen werden

Digitales COVID-Zertifikat der EU: Kommission legt verbindlichen Anerkennungszeitraum von neun Monaten für Impfzertifikate fest

Die Kommission hat heute Vorschriften für das digitale COVID-Zertifikat der EU angenommen, mit denen für Reisen innerhalb der EU ein verbindlicher Anerkennungszeitraum von neun Monaten (genau 270 Tage) für Impfzertifikate festgelegt wird. Ein klarer und verbindlicher Anerkennungszeitraum von Impfzertifikaten wird gewährleisten, dass die Reisemaßnahmen der Mitgliedstaaten weiterhin koordiniert werden, wie dies vom Europäischen Rat im Anschluss an seine letzte Tagung vom 16. Dezember 2021 gefordert wurde. Mit den neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass die jeweiligen Beschränkungen auf den besten jeweils verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf objektiven Kriterien beruhen. Eine fortgesetzte Koordinierung ist für das Funktionieren des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung und wird Klarheit für EU-Bürgerinnen und -Bürger schaffen, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen.

Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist eine Erfolgsgeschichte. Das Zertifikat erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern während der Pandemie weiterhin sicheres Reisen innerhalb der Europäischen Union. Bislang wurden in der EU 807 Millionen Zertifikate ausgestellt. Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist zu einem globalen Standard geworden: inzwischen sind 60 Länder und Gebiete auf fünf Kontinenten dem System beigetreten.

Mit den neuen Vorschriften für Reisen innerhalb der EU werden die unterschiedlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten harmonisiert. Mit diesem Anerkennungszeitraum werden die Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten berücksichtigt, denen zufolge Auffrischungsimpfungen spätestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie erfolgen sollen. Das Zertifikat bleibt für einen weiteren Zeitraum von drei Monaten über diese sechs Monate hinaus gültig, damit sichergestellt ist, dass die nationalen Impfkampagnen angepasst werden können und die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Auffrischungsdosen haben.

Die neuen Vorschriften über den Anerkennungszeitraum von Impfzertifikaten gelten für Reisezwecke. Wenn die Mitgliedstaaten verschiedene Vorschriften für die Verwendung der Zertifikate auf nationaler Ebene einführen, sollten sie diese an die neuen Regeln angleichen, um Reisenden Sicherheit zu bieten und Störungen zu verringern.

Darüber hinaus hat die Kommission heute auch die Vorschriften für die Kodierung von Impfzertifikaten angepasst. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass Impfzertifikate, die den Abschluss der ersten Impfserie belegen, immer von Impfzertifikaten unterschieden werden können, die nach einer Auffrischungsdosis ausgestellt wurden.

Auffrischungsdosen werden wie folgt gekennzeichnet:

  • 3/3 für eine Auffrischungsdosis nach einer ersten Impfserie mit zwei Einzeldosen.
  • 2/1 für eine Auffrischungsdosis nach der Impfung mit einer Einzeldosis oder der Verabreichung einer Dosis eines aus zwei Einzeldosen bestehenden Impfstoffs an eine genesenen Person.

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Quelle: EU Kommission, Pressemitteilung vom 21.12.2021