IfSG: Zutrittsregelungen für Zahnarztpraxen nach dem Infektionsschutzgesetz UND Testkonzept erforderlich
ACHTUNG: Diese Hinweise stammt von der LZÄK Baden-Würtemberg – Kammer-Kompakt 59/2021 vom 15.12.2021.
Die Information bezieht sich jedoch nicht auf eine Landesregelung in BW, sondern auf das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz:
Infektionsschutzgesetz: Zutrittsregelungen für Zahnarztpraxen
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes gelten neue
für Zahnarztpraxen.
Diese betreffen neben den Praxisinhabern und Beschäftigten auch Besucher der Zahnarztpraxis.
Patientinnen und Patienten unterliegen keiner Testpflicht und sind ausdrücklich von dieser Regelung ausgenommen und zwar unabhängig von ihrem Impf-, Genesen- oder Teststatus. Wir haben Ihnen die Zutrittsregelungen übersichtlich zusammen gestellt.
Ebenso:
Infektionssschutzgesetz: Testkonzept erforderlich
Das am 12.12.2021 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz verpflichtet Zahnarztpraxen auch, fortan ein einrichtungs- oder unternehmensbezogenes Testkonzept zu erstellen. Dabei handelt es sich um ein ausschließlich praxisinternes Dokument. – WEITERLESEN