Bund schafft das kostenlose Bürger*innentesten ab – Impfangebote wahrnehmen!

Senatsverwaltung GPG, Pressemitteilung vom 05.10.2021:

Am Montag, dem 11. Oktober 2021, tritt die neue Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21. September 2021 in Kraft. Darin ist eine staatliche Kostenübernahme der Coronatests für alle Bürger*innen nicht länger vorgesehen. Das heißt:

Mit Ablauf des 10. Oktobers 2021 endet das kostenfreie Testangebot, auch bekannt als Bürger*innentestung. Bürger*innen müssen die Testkosten, die durch den freien Markt bestimmt werden, grundsätzlich selber tragen.

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