KBV-Vizepräsident Hofmeister: „Schluss mit Gruselrhetorik und Panikpolitik!“
Aus der Pressemitteilung der KBV anlässlich der Vertreterversammlung vom 17.09.2021 in Berlin:
Die Aufhebung aller staatlich veranlassten Restriktionen der Corona-Pandemie hat Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), auf der heutigen Vertreterversammlung in Berlin gefordert.
Berlin, 17. September 2021 – „Wenn eine Impfpflicht nicht gewollt ist – und auch ich will sie nicht – dann gibt es politisch nur diese Alternative“, sagte der KBV-Vize. Jeder, der sich mit einer Impfung schützen möchte, könne das tun. Die Möglichkeiten dazu seien reichlich vorhanden. Hofmeister: „Jetzt liegt es nicht mehr in der Verantwortung des Staates, sondern in der individuellen Verantwortung jedes und jeder Einzelnen.“
Hofmeister appellierte an die Politik zu kommunizieren, dass die Impfung vor allem eine Entscheidung für die eigene Gesundheit sei. Umfragen würden zeigen, dass sich manche Menschen aus Protest gegen politischen Druck nicht impfen lassen. Hier fände eine „ungute Vermischung“ statt, so Hofmeister. Leider werde immer noch versucht, mit Angst Politik zu machen. Hofmeister forderte: „Es muss endlich Schluss sein mit Gruselrhetorik und Panikpolitik!“
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende kritisierte außerdem das Vorpreschen der Politik bei Booster-Impfungen: „Die geringere Nachfrage nach Erstimpfungen soll nun mit Auffrischimpfungen für die bereits Immunisierten kompensiert werden.“ Die Politik schaffe mit einer neuen Impfverordnung Tatsachen, bevor die medizinischen Fakten auf dem Tisch lägen. Diesbezüglich setze er auf eine baldige Empfehlung der Ständigen Impfkommission. „Die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen könnten sich viele Diskussionen ersparen, wenn es nicht nur ein ministeriell ,gefühltesʻ Mehr an Sicherheit gäbe, sondern eine echte, evidenzbasierte medizinische Empfehlung für die Booster-Impfungen.“
Hofmeister erinnerte daran, dass die Vertragsärztinnen und -ärzte mit ihren Teams bisher über 42 Millionen Impfstoffdosen gegen Covid-19 verimpft haben – rund 41 Prozent aller hierzulande verabreichten Impfungen. „Der Spitzenwert in den Praxen lag bei 3,4 Millionen Impfungen pro Woche – deutlich mehr, als die Impfzentren je erreicht haben“, so der KBV-Vize. „Fast zwei Drittel aller Vertragsärztinnen und -ärzte haben sich an der Impfkampagne beteiligt, bei den Hausärztinnen und -ärzten waren es knapp 95 Prozent.“ […]
Weiterführend, KBV Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen am 26.07.2021:
Dr. Andreas Gassen zur Diskussion, ob Geimpfte mehr Freiheiten haben sollten als Ungeimpfte
Pressestatement des Vorstandsvorsitzenden der KBV
26.07.2021 – Dr. Andreas Gassen: „Bei denjenigen, die sich noch nicht impfen lassen wollen, müssen wir insbesondere jene erreichen, die verunsichert sind und Aufklärungsbedarf haben oder für sich keinen individuellen Nutzen der Impfung sehen. Sie sind in den Praxen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen am besten aufgehoben. Natürlich muss diese wichtige und häufig aufwändigere Beratungsleistung auch adäquat vergütet werden.Grundsätzliche Impfgegner werden wir nicht erreichen. Eine Impfpflicht, egal für wen oder welche Gruppe, halte ich für nicht zielführend, und man muss sich fragen, ob sie rechtlich überhaupt möglich ist. Es geht um Akzeptanz, nicht um Zwang.
Überlegen sollten wir aber, ob bei vorliegenden Impfangeboten für alle die Bürgertests noch kostenlos angeboten werden können. Mit Vorliegen eines Impfangebots sollten Tests nur noch für diejenigen kostenlos sein, die sich nicht regelhaft impfen lassen können, zum Beispiel Kinder. Grundsätzlich stehen Freiheitsrechte allen Bürgerinnen und Bürgern zu, unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht. Deshalb halte ich es für schwierig, hier eine Unterscheidung vorzunehmen, die auch schwierig zu überprüfen sein dürfte. Jedoch steht es selbstverständlich beispielsweise Restaurantbesitzern oder Kinobetreibern offen, wen sie in ihre Räumlichkeiten lassen. Dafür bedarf es aber wohl eher keiner Gesetze.“