Erneuten Fristverlängerung für die Erbringung des Fortbildungs­nachweises bis zum 30. September 2021

Fortbildungsnachweis für Vertragszahnärzte

Vor dem Hintergrund des fortbestehenden Pandemiegeschehens hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einer erneuten Fristverlängerung für die Erbringung des Fortbildungs­nachweises nach § 95d SGB V bis zum 30. September 2021 zugestimmt. Zugleich hat das BMG bestätigt, dass damit auch von den Sanktionen nach § 95d Abs. 3 Satz 3 und 6 SGB V abgesehen werden kann. Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen verstärkt Online-Fortbildungs­angebote in Anspruch nehmen. Angesichts der Fortschritte bei der Impf-Kampagne besteht die Hoffnung, dass sich im Laufe des Jahres die Situation bei den Fortbildungsangeboten als Präsenz­veranstaltungen wieder verbessern wird. In diesem Fall sollten auch solche Angebote wieder verstärkt genutzt werden.

Quelle: KZBV, Newsletter Ausgabe 5/2021 vom 07.06.2021