Finanzielle Stärkung der Berliner Gesundheitsämter
Die Kontaktpersonennachverfolgung, mit der Infektionsketten aufgedeckt werden, spielt bei der Pandemiebewältigung eine wichtige Rolle. Sie wird von den Gesundheitsämtern der zwölf Berliner Bezirke durchgeführt. Aufgrund der unabsehbaren Dauer der Pandemie wird es dafür auch künftig einen hohen Personalbedarf geben. Daher hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung beim Parlament zur Stärkung der bezirklichen Gesundheitsämter 17.393.754 Euro beantragt. Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat dem Antrag am Mittwoch, 12.05.2021, zugestimmt.
Bislang wird der erhebliche Personalbedarf für die Kontaktpersonennachverfolgung durch Einsatzkräfte der Bundeswehr, durch von dem Robert-Koch-Institut gestelltes Personal sowie abgeordnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundes- und Landesbehörden unterstützt. In Zukunft sollen die Gesundheitsämter der Bezirke das Personal für die Kontaktpersonennachverfolgung selbstständig stellen und finanzieren können.
Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci: „Ich danke den Abgeordneten und freue mich über die finanzielle Stärkung der Gesundheitsämter in den Bezirken. Die Gesundheitsämter müssen diese weitere Hilfestellung nutzen, um notwendige attraktive Stellen auszuschreiben und zu besetzen. Die Covid-19-Pandemie macht deutlich: Es geht um die Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes.“
Quelle: Senatsverwaltung GPG, Pressemitteilung vom 17.05.2021
Weiterführend:
- Schreiben der Senatsverwaltung PGP vom 06.05.2021 (Dokument 3567)