Aufgepasst bei (erneuter) Kurzarbeitergeld-Anzeige
Prof. Dr. Bischoff & Partner, Newsletter vom 16.10.2020:
Mit steigenden Infektionszahlen werden wieder mehr Patienten der Praxis fernbleiben. Ziehen Sie in Erwägung (erneut) Kurzarbeitergeld (KuG) zu beziehen, achten Sie auf zwei Dinge:
- Haben Sie bereits im Frühjahr KuG erhalten und den Bezug mehr als zwei Monate pausiert, müssen Sie jetzt wieder eine ganz neue Anzeige stellen.
- Die Arbeitsagenturen urteilen wesentlich strenger bei der Freigabe von KuG. Achten Sie daher akribisch darauf, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen tatsächlich erfüllen.
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