Neue Leistungen in der Telemedizin für Zahnärzte ab Oktober in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Zahnärztliche Videosprechstunden kommen in die Versorgung

KZBV und GKV-SV einigen sich auf neue BEMA-Positionen

Um das Potential der Telemedizin künftig noch stärker zu nutzen, können Zahnärztinnen und Zahnärzte ab Oktober neue Leistungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung erbringen. Darauf haben sich Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt. Die Übereinkunft sieht die Aufnahme von Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilien sowie eines Technikzuschlages in den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) vor.

Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Digitale Lösungen und Anwendungen werden für Zahnarztpraxen und Patienten im Behandlungsalltag zunehmend wichtiger. Insbesondere die Videosprechstunde ist ein sehr hilfreiches Instrument. Mit dieser Leistung können bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigung zum Beispiel im Vorfeld eines Zahnarzttermins Symptome abgeklärt und die aufsuchende Versorgung besser organisiert werden. Weitere mögliche Szenarien wären in der Nachkontrolle einer umfangreicheren Behandlung sowie in der Erörterung anstehender prothetischer Planungen zu sehen. Ebenso sind Videofallkonferenzen mit dem Pflegepersonal und gegebenenfalls videogestützte Telekonsilien arztgruppenübergreifend sinnvoll. Diese technischen Möglichkeiten sind sehr effizient und bringen viele Vorteile für alle Beteiligten, also Zahnärzte, Pflegeeinrichtungen, Patienten und Kostenträger – besonders in Zeiten der andauernden Pandemie. Flankierende Vereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband zu technischen Voraussetzungen schaffen für Praxen und Versicherte zudem die nötige Sicherheit, was die Verwendung und Übertragung hochsensibler Gesundheitsdaten angeht.“

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Ab Oktober kann für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung der Erstkontakt zum Zahnarzt per Video erfolgen. Eine große Hilfe, denn für diese Personengruppen bedeutet ein Praxisbesuch häufig auch einen großen organisatorischen Aufwand. Nun kann die Behandlung per Videoübertragung geplant und vorbereitet werden. Dank Videotechnik wird es nun viel einfacher, zahnärztlichen Kontakt zu bekommen, wenn es darauf ankommt. Beratende Videofallkonferenzen entlasten zudem Betreuende, Pflege- sowie das zahnmedizinische Personal. Gut ist, dass in den letzten Jahren insbesondere die Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigungen als vulnerable Personengruppe immer stärker in den Fokus gerückt sind. Wir alle – Gesetzgeber, KZBV und GKV-Spitzenverband – arbeiten daran, die Voraussetzungen für eine gute zahnärztliche Versorgung weiter zu verbessern. So wurden in den vergangenen Jahren für diese Versichertengruppe Zuschläge für Hausbesuche und in Pflegeheimen und zusätzliche Präventionsleistungen eingeführt, um schlimmere Zahnerkrankungen zu verhüten oder rechtzeitig zu erkennen.“

Quelle: GKV Spitzenverband und KZBV, Gemeinsame Pressemitteilung vom 01.09.2020