Gutachten zeigt: Lieferengpässe bei Arzneimitteln lassen sich nicht Rabattverträgen anlasten
GKV Spitzenverband, Pressemitteilung vom 10.02.2020:
Lieferengpässe bei Arzneimitteln sollten verpflichtend gemeldet werden
- Gutachten zeigt: Lieferengpässe bei Arzneimitteln lassen
sich nicht Rabattverträgen anlasten