Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin verabschiedet einstimmig 20-Punkte-Papier zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Datensicherheit und vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis müssen zentrale Elemente in der Digitalisierung sein

Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin verabschiedet einstimmig 20-Punkte-Papier zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Angesichts des in dieser Woche bekannt gewordenen massiven Lecks von hochsensiblen Gesundheitsdaten [hier der Fall] hat die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin die Bedeutung der Datensicherheit als ein zentrales Element in der Digitalisierung des Gesundheitswesens hervorgehoben. Einstimmig verabschiedeten die Delegierten in ihrer Sitzung am Mittwochabend ein 20 Punkte umfassendes Thesenpapier zur Digitalisierung. Das Thesenpapier, das vom Ausschuss Versorgung erarbeitet wurde, definiert Anforderungen, die eine gewachsene Arzt-Patienten-Beziehung auch im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung gewährleisten sollen. Denn dieses vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis darf nicht durch die technische Entwicklung gefährdet werden. Vielmehr sollen moderne Datentechniken so eingesetzt werden, dass die Qualität der Behandlung verbessert wird. Die Digitalisierung muss mit ärztlichem Sachverstand kritisch und konstruktiv begleitet werden.

Wie wichtig ein effektiver Datenschutz ist, hat der jetzt aufgedeckte Fall von unkontrolliertem Zugriff auf medizinische Bildarchivierungsserver gezeigt. Der durch ein solches Datenleck verursachte Vertrauensverlust ist auf Seiten der Patientinnen und Patienten immens und nachhaltig. Eine besondere Rolle wird beim Thema Datenschutz künftig auch die elektronische Patientenakte (ePA) spielen, auf die das Thesenpapier näher eingeht. Dabei müssen die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen genau definiert werden. Weitere Punkte des Thesenpapiers sind u.a. der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), der Datenzugriff im Notfall, der Schutz der Patientendaten vor kommerziellen Interessen, die Fernbehandlung, die Finanzierung und Gesundheits-Apps.

Die Ärzteschaft muss für den gesamten Prozess des Aufbaus der Telematikinfrastruktur und der Einbindung aller sonstigen digitalen Anwendungen in die Patientenversorgung neben den weiteren Beteiligten im Gesundheitswesen als wesentlicher Partner aktiv in die Entwicklung miteinbezogen werden. Es ist dabei Aufgabe der Ärzteschaft, darauf zu achten, dass die Digitalisierung zu einem relevanten Zugewinn für die Qualität der Patientenversorgung führt, zeigen sich die Berliner Delegierten überzeugt.

Quelle: Ärztekammer Berlin, Pressemitteilung vom 20.09.2019

  • Das Thesenpapier im Wortlaut finden Sie hier.