Staatsanwaltschaft legte Revision gegen Freispruch für Ex-Vorstände der KV Berlin ein

Der Ärztenachrichtendienst meldet, dass die Berliner Staatsanwaltschaft zunächst rein formal Revision gegen den Freispruch der Ex-Vorstände der KV Berlin durch die 28. Strafkammer des Berliner Landgerichts eingelegt hat (§ 341 StPO). Da die Urteilsbegründung inzwischen vorliegt, hat die Staatsanwaltschaft nunmehr bis Ende Juli Zeit, die Revision zu begründen (§ 345 StPO). Falls die Staatsanwaltschaft dies tut, wäre das Revisionsgericht dann der Bundesgerichtshof.

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