BZÄK: Deutschland muss den zu hohen Zuckerkonsum angehen
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gibt in aktuellen Positionspapieren klare Handlungsempfehlungen, um ungesunder Ernährung im Allgemeinen und zu viel Zuckerkonsum im Speziellen entgegenzuwirken.
Die BZÄK fordert eine verständliche Lebensmittelkennzeichnung, eine Sonderabgabe auf stark zuckerhaltige Softdrinks, einen reduzierten Zuckergehalt in Nahrungsmitteln für (Klein-)Kinder und Werbebeschränkungen für stark gezuckerte Lebensmittel für (Klein-)Kinder. Darüber hinaus tritt sie für die Einführung verbindlicher Standards für eine ausgewogene, gesunde Schul- und Kitaverpflegung sowie weitere Maßnahmen zur Vermittlung von Ernährungsempfehlungen ein.
„Unausgewogene Ernährung und ein übermäßiger Zuckerkonsum schaden auf Dauer sowohl der Allgemein- als auch der Mundgesundheit. Insbesondere im Bereich des Zuckerkonsums ist es notwendig, Maßnahmen, die in anderen Ländern bereits erfolgreich sind, zu ergreifen. Wichtig ist, dabei schon im Kleinkindalter zu beginnen, denn hier werden die Grundlagen für die (Mund-)Gesundheit gelegt“, so Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer.
Neben den bekannten allgemeinmedizinischen Risiken einer stark zuckerhaltigen Ernährung wie Diabetes und Übergewicht ist aus zahnmedizinischer Sicht vor allem die Entstehung von Karies, insbesondere von frühkindlicher Karies, ein Problem. In anderen Ländern hat die Einführung einer „Zuckersteuer“ bereits zur Gesundheit der Bürger beigetragen.
Aber nicht nur was Zucker betrifft, auch allgemein hat die Zusammensetzung der Nahrung einen unmittelbaren Einfluss auf die Entstehung von Krankheiten in der Mundhöhle. Deshalb ist es wichtig, im Bereich der Ernährung unter Nutzung der Präventionsgesetzgebung und den Maßnahmen der Gruppenprophylaxe wirksame präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Zu den BZÄK-Positionspapieren:
- www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Position_Zucker.pdf und
- www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Position_Ernaehrung.pdf
Quelle: Bundeszahnärztekammer e.V., Pressemitteilung vom 11.07.2018