BZÄK: Die PZR ist KEINE IGeL-Leistung!
Die Bundeszahnärztekammer weist erneut darauf hin, dass die PZR keine IGeL-Leistung ist:
Siehe auch:
- Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist regelmäßige Prophylaxe und nicht als IGeL-Leistung einstufbar
Patienteninformation Professionelle Zahnreinigung