Abgeordnetenhaus: Wie geht die KV-Berlin mit den Berliner Ärzten um?

Abgeordnetenhaus von Berlin / Drucksache 17/15320
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Thomas (GRÜNE)
vom 19. Januar 2015 und Antwort vom 05.02.2015

Wie geht die KV-Berlin mit den Berliner Ärzten um

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV Berlin) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales übermittelt wurde. Die KV hat bei ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die vollständige Erfassung und Bewertung der Rechtsverfolgungskosten aus den laufenden und abgeschlossenen Gerichtsverfahren in der Kürze der Zeit nicht möglich ist.

1. Wie viele juristische Auseinandersetzungen um Honorarforderungen hat es bei der KV Berlin in den Jahren 2007 – 2014 gegeben?

Zu 1.: Im Zeitraum 2007 bis 2014 sind bei der KV Berlin ca. 69.500 Widerspruchsverfahren und ca. 800 Klageverfahren zu Honorarfestsetzungsfragen und Budgetzuweisungen anhängig geworden. Ferner wurden in dem betreffenden Zeitraum ca. 117 Verfahren abgeschlossen und umgesetzt, die im Zusammenhang mit der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit im Bereich der Arzneimittel- und Heilmittelverordnung bei Überschreitung von Richtgrößen stehen. Die in diesem Zusammenhang noch anhängigen Verfahren erreichen eine Anzahl von schätzungsweise 550 Verfahren. Des Weiteren wurden in dem vorbezeichneten Zeitraum ca. 100 Klagen seitens der KV Berlin gegen verschiedene Krankenkassen und Krankenhäuser angestrengt. Die Beteiligten waren sich uneinig über den rechtmäßigen Einbehalt der Praxisgebühr nach § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) alte Fassung, über den rechtmäßigen Einbehalt von Mitteln zur Umsetzung von nach § 140b SGB V geschlossenen Verträgen, Erstattung von Kostenerstattungen nach § 13 Absatz 2 SGB V oder der Bereinigung und Kürzungen der Gesamtvergütungen seitens der Krankenkassen. Ferner sind in dem genannten Zeitraum ca. 1.383 Anträge im Rahmen der Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 106a SGB V bei der KV Berlin eingegangen.

2. Um welches Honorarvolumen ging es dabei insgesamt?

Zu 2.: Sowohl die Widerspruchs- als auch die Klagebegehren sind sehr vielfältig und in den meisten Fällen nicht konkret bezifferbar. Zum Zeitpunkt der Erhebung eines Widerspruchs kann folglich im Vorfeld nicht abgeschätzt werden, welches konkrete Honorarvolumen sich dahinter verbirgt. Eine Streitwertermittlung nach Abschluss eines Widerspruchsverfahrens wird nur in den Fällen vorgenommen, in denen aufgrund des Erfolges eine Notwendigkeit besteht. Es ist deshalb nicht möglich, eine Aussage zu treffen, um welches Honorarvolumen es sich dabei insgesamt handelt oder handeln könnte.

3. Wie viele Verfahren hat die KV-Berlin in diesem Zusammenhang gewonnen?
4. Wie viele verloren?

Zu 3. und 4.:
Von den im Zeitraum 2007 bis 2014 anhängig gewordenen 69.500 Widerspruchsverfahren sind ca. 34.800 Widerspruchsverfahren entschieden worden.
Dabei sind ca. 29.500 Widerspruchsverfahren entweder durch Rücknahme/Erledigungen oder zurückweisende Widerspruchsbescheide beendet worden.
Die Quote des Obsiegens im Widerspruchsverfahren der KV Berlin liegt damit bei 85 Prozent.
Die KV Berlin hat ca. 1.900 Widersprüchen vollumfänglich abgeholfen. Ca. 3.400 Widersprüche hatten teilweise Erfolg. Damit liegt die Erfolgsquote für einen vollumfänglich erfolgreichen Widerspruch bei ca. 5 Prozent.
Die Quote der teilweise erfolgreichen Widerspruchsverfahren beläuft sich auf 10 Prozent.
Von den im Zeitraum 2007 bis 2014 anhängig gewordenen Klageverfahren sind ca. 350 Verfahren durch klageabweisende Urteile oder Erledigungen abgeschlossen worden. Ca. 100 Klagen wurden vollumfänglich bzw. teilweise stattgegeben. In Einzelfällen (ca. 15) sind Vergleiche geschlossen worden.

5. Wie hoch war jeweils die dahinter liegende Honorarsumme?

Zu 5.: Im Rahmen der Abhilfe- bzw. Teilabhilfeentscheidungen von Widersprüchen zu Honorarfragen sind im Zeitraum 2007 bis 2014 insgesamt ca. 16,5 Mio. € Honorarerstattungen ausgeschüttet worden.

6. Mit welchem Prozentsatz betrafen die Auseinandersetzungen
a. Einzelpraxen,
b. Gemeinschaftspraxen und BAGs,
c. MVZ?

Zu 6.: Von den anhängigen Widerspruchsverfahren entfallen
76 Prozent auf Einzelpraxen (a.),
14 Prozent auf Gemeinschaftspraxen und Berufsausübungsgemeinschaften (b.) und
5 Prozent auf Medizinische Versorgungszentren (c.).
Die verbleibenden restlichen 5 Prozent betreffen Institute, Einrichtungen und sonstige Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer.

7. Was haben diese juristischen Auseinandersetzungen in Summe die KV Berlin gekostet?

Zu 7.: Zu den vollumfänglichen bzw. teilweise erfolgreichen Widersprüchen hat die KV Berlin im Zeitraum 2007 bis 2014 ca. 50.000 € Rechtsanwaltskosten erstattet.

Berlin, den 05. Februar 2015
In Vertretung
Emine D e m i r b ü k e n – W e g n e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Gesundheit und Soziales