Gesundheitshandwerkerbetrieb: Ständige Meisterpräsenz nicht ausnahmslos notwendig
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, „dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehmen nicht ständig anwesend, sondern noch für einen zweiten Betrieb in einer benachbarten Stadt zuständig ist.“ Zwar „ist bei Gesundheitshandwerken, von engen Ausnahmefällen abgesehen, für eine Betriebsstätte […]
» Weiterlesen