Update: KV-Mitarbeiter und Staatsanwälte durch Detektei überwacht (GPS-Observation)

Das Landgericht Mannheim hat mit Urteil vom 18. Oktober 2012 (4 KLs 408 Js 27973/08, Urteil leider nicht veröffentlicht) den Inhaber einer Detektei zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung und zwei seiner Mitarbeiter zu je 8 Monaten auf Bewährung verurteilt. Und zwar wegen Verletzung von Datenschutzvorschriften in 29 Fällen.

  • In einem der 29 Fälle hat ein Auftraggeber, gegen den eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) wegen Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungen vorgegangen war, dort tätige Personen sowie die in diesem Zusammenhang gegen ihn ermittelnde Staatsanwälte durch die Detektei überwachen lassen, um diese Zielpersonen durch Erkenntnisse aus deren Berufs- und Privatleben kompromittieren zu können.

Vor dem Bundesgerichtshof beginnt heute die Revisionshauptverhandlung.

  • BGH, Pressemitteilung 94/2013 zu 1 StR 32/13

Weiterführend:

 

Update der obigen Meldung vom 04.06.2013:

Der Bundesgerichtshof hat entschieden:

Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist grundsätzlich strafbar – lesen

…Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die heimliche Überwachung der „Zielpersonen“ mittels eines GPS-Empfängers grundsätzlich strafbar ist. Zwar ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall erforderlich. Jedoch kann lediglich bei Vorliegen eines starken berechtigten Interesses an dieser Datenerhebung die Abwägung ausnahmsweise (etwa in notwehrähnlichen Situationen) ergeben, dass das Merkmal des unbefugten Handelns bei diesen Einsätzen von GPS-Empfängern zu verneinen ist…