BVerwG: Keine tierärztliche Zweitpraxis bei erheblichen Beitragsrückständen beim berufsständischen Versorgungswerk
Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 87/2013 vom 12.12.2013 zu BVerwG 3 C 17.13: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass einem Tierarzt wegen erheblicher Beitragsrückstände bei der berufsständischen Versorgungseinrichtung die Genehmigung zur Errichtung einer Zweitpraxis versagt werden darf. Der Kläger ist niedergelassener Tierarzt. Seit August 2007 betreibt er neben seiner langjährigen Erstpraxis eine zweite Praxis, […]
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