Gutachten zeigt: Lieferengpässe bei Arzneimitteln lassen sich nicht Rabattverträgen anlasten
GKV Spitzenverband, Pressemitteilung vom 10.02.2020: Lieferengpässe bei Arzneimitteln sollten verpflichtend gemeldet werden Gutachten zeigt: Lieferengpässe bei Arzneimitteln lassen sich nicht Rabattverträgen anlasten
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