Leichen verbrennen nun auch Sonntags möglich: In den sächsischen Krematorien kann jeder Mitarbeiter ab sofort zwölf Stunden pro Tag Dienst tun
Sachsen gestattet befristete Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz für medizinischen und Pflegebereich, Impfungen sowie Krematorien Durch die dramatische Entwicklung der Corona-Fallzahlen in Sachsen besteht die Notwendigkeit, Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz in besonders betroffenen Bereichen zuzulassen. Im Vergleich zu den letzten Pandemie-Wellen rechnen vor allem die Krankenhäuser und Pflegedienste mit deutlich höheren Personalausfällen. Grund hierfür sind insbesondere die […]
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