Leopoldina: Coronavirus-Pandemie: Klare und konsequente Maßnahmen – sofort!

Leopoldina, heute:

 

– Auszug – (pdf vollständig):

Empfohlene Maßnahmen:

(1) Massive Verstärkung der Impfkampagne und Einführung einer stufenweisen Impfpflicht

Um die hohen Coronavirus-Infektionszahlen in der Bevölkerung deutlich zu verringern, sind ungeimpfte Personen so schnell wie möglich zu impfen. Dazu müssen Ungeimpfte motiviert oder in die Pflicht genommen werden. Zudem ist es erforderlich, dass „vollständig Geimpfte“ möglichst nach 5-6 Monaten eine Auffrischungsimpfung erhalten, damit sie weiterhin als „vollständig geimpft“ gelten können. Insgesamt sollten bis Weihnachten neben Erst- und Zweitimpfungen rund 30 Millionen Drittimp-fungen ermöglicht werden.

Vulnerable Gruppen wie kranke oder betagte Personen müssen effektiver als bisher geschützt werden. Die professionelle Verantwortung und Vorbildfunktion einschlägiger Berufsgruppen für die Erreichung einer hohen Durchimpfungsrate muss betont werden. Zu empfehlen sind:

  • die Einbeziehung anderer medizinischer Berufsgruppen in die Impftätigkeit (Apotheker, Amtsärzte, Zahnärzte, Pflegekräfte und Hebammen), ggf. mit fachlicher und logistischer Unterstüt-zung der Bundeswehr, des THW und anderer anerkannter privater Hilfsorganisationen in der Katastrophenvorsorge;
  • die flächendeckende Wiedereinrichtung von Impfzentren mit langen Öffnungszeiten;
  • eine weitere Verstärkung „aufsuchender Impfangebote” an Orten mit hohem Personenaufkommen (z.B. Bahnhöfe, Ämter, Einkaufszentren), an sozialen Brennpunkten, in Seniorenheimen sowie für Personen, die sich vornehmlich im häuslichen Bereich aufhalten;
  • die rasche Einführung einer berufsbezogenen Impfpflicht für Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und medizinische Fachberufe sowie weiterer Multiplikatorengruppen;
  • die Vorbereitung zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht unter Berücksichtigung der dafür erforderlichen rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen.

(2) Deutliche Kontaktreduktionen

Über die mittel- und langfristig wirksame Erhöhung der Impfquote hinaus ist es dringend notwendig, zusätzliche sofort wirkende Maßnahmen umzusetzen. Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bie-ten sich zwei Optionen an – mit deutlich unterschiedlichen Erfolgsaussichten:

Option 1: Sofortige umfassende Kontaktbeschränkungen, zumindest in Regionen mit hoher Inzidenz

Unmittelbar wirksam ist es aus medizinischer und epidemiologischer Sicht, die Kontakte von Beginn der kommenden Woche an für wenige Wochen deutlich zu reduzieren. Aufgrund der nachlassenden Immunität müssten diese Maßnahmen vorübergehend auch für Geimpfte und Genesene gelten, die in dieser Zeit eine Auffrischungsimpfung erhalten müssen. Zu erwägen wären folgende Maßnahmen:

  • Strikte Kontaktreduktion im privaten Bereich, in Innenräumen und in Situationen, in denen viele Menschen zusammenkommen (z.B. Bars, Clubs, Veranstaltungen).
  • Wo sich persönliche Kontakte nicht vermeiden lassen, ist eine generelle Maskenpflicht – ideal-erweise mit FFP2-Masken – sowie eine konsequente Durchsetzung der 2G-Regeln und Anwendung der AHA+L-Regeln unvermeidlich.

Diese Option würde bei stringenter Umsetzung den exponentiellen Anstieg der Neuinfektionen in der 4. Welle beenden und somit auch der Überlastung des Gesundheitssystems entgegenwirken.

Option 2: Strikte, kontrollierte und sanktionierte 2G-Regelung

Eine konsequente Durchsetzung der 2G-Regeln kann ebenfalls ein wirksames Mittel zur Zurückdrän-gung des Infektionsgeschehens sein. Dies wird allerdings weniger effektiv als Option 1 sein, weshalb mit einem längeren Verlauf der 4. Welle und einer erhöhten Zahl von Todesopfern gerechnet werden muss. Auch hier muss die Zeit für eine massive Erstimpfungskampagne und Auffrischungsimpfungen genutzt werden. In diesem Sinne sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Streng kontrollierte 2G-Regelung und eine Anwendung der AHA+L-Regeln in öffentlich zugäng-lichen Innenräumen und bei Veranstaltungen, mit Ausnahme von Räumlichkeiten lebensnot-wendiger Infrastrukturen (Supermärkte, Arztpraxen etc.). Wenn eine Einhaltung der 2G-Re-geln nicht garantiert werden kann, müssen Veranstaltungen abgesagt werden;
  • Generelle Maskenpflicht mit FFP2-Masken in für die Öffentlichkeit zugänglichen Innenräumen auch unter 2G-Regeln;
  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, auch im Privatbereich.