GOZ-Beschwerde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen

Das Bundesverfassungsgericht hat die von sechs Zahnärzten vorgetragene Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanhebung des Punktwerts der Gebührenordnung für Zahnärzte nach 46 Jahren Honorarstillstand nicht zur Entscheidung angenommen und für die Nichtannahme keine Begründung abgegeben. Die Verbände der sechs Beschwerdeführer wollen nun eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin erheben.  

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KZV Berlin: Resolution der Vertreterversammlung zur Novellierung der GOZ

Einstimmig, also auch mit den Stimmen der Vertreter unserer Wahlliste IUZB/GpZ, verabschiedete die Vertreterversammlung der KZV Berlin am 06. Juni 2011 folgende Resolution zur Novellierung der GOZ: Siehe auch: Presseinformation der Zahnärztekammer Berlin vom 09. Juni 2011 Einmütig und einstimmig: Alle Berliner Zahnärzte lehnen vorliegenden Referentenentwurf ab Anlage 1 ) Vorstand der Zahnärztekammer Berlin […]

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Aus dem Landesausschuss: „Überversorgt“

Der im Land Berlin nach § 90 SGB V zuständige gemeinsame Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen hat bei seiner Sitzung am 28.10.2009 festgestellt, dass per 01.07.2009 hinsichtlich der Bedarfsplanung folgender Versorgungsgrad bestand: 139,9 % für Kieferorthopädinnen/Kieferorthopäden 119,5 % für Zahnärztinnen/Zahnärzte Damit liegt im Land Berlin statistisch betrachtet eine „Überversorgung“ vor, denn als überversorgt gilt […]

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