Aus dem Landesausschuss: „Überversorgt“

Der im Land Berlin nach § 90 SGB V zuständige gemeinsame Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen hat bei seiner Sitzung am 28.10.2009 festgestellt, dass per 01.07.2009 hinsichtlich der Bedarfsplanung folgender Versorgungsgrad bestand:

139,9 % für Kieferorthopädinnen/Kieferorthopäden
119,5 % für Zahnärztinnen/Zahnärzte

Damit liegt im Land Berlin statistisch betrachtet eine „Überversorgung“ vor, denn als überversorgt gilt ein Planungsbereich, wenn die Arztdichte einer Fachgruppe die 100-Prozent-Marke um mehr als 10 Prozent übersteigt. Das ist in Berlin bezogen auf die beiden o.g. Fachgruppen weiterhin der Fall.

.

Karola Hein