Sonderregelungen des G-BA gelten mehrheitlich unabhängig von der epidemischen Notlage
Auf die meisten Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite am morgigen Donnerstag, 25. November 2021, keine Auswirkung. Sie wurden vom G-BA bereits im September bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dazu zählen beispielsweise die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen, die erleichterten Vorgaben für Verordnungen oder die telemedizinische Heilmittelbehandlung. […] […]
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