VZB: Weshalb gilt für die drei Brandenburger Vertreter ein „Dauer-Wahl-Abo“?

Es gibt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mandate von drei Brandenburger Mitgliedern in der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin. Nachfolgend veröffentlichen wir dazu ein Schreiben unserer Berliner UNION 2012-Mitglieder in der Vertreterversammlung an das Versorgungswerk.

Präsident Herbert schweigt – bisher jedenfalls

Vorangegangen waren auch Bemühungen seitens unserer Redaktion, vom Präsidenten der Landeszahnärztekammer Brandenburg, Herrn Jürgen Herbert, das Kammerversammlungsprotokoll der Entsendungswahl für die 3. Amtsperiode des Versorgungswerkes (die Vertreterversammlung konstituierte sich am 13.04.2012) zu erhalten. Leider vergeblich – drei schriftliche Anfragen der Redaktion blieben vom Präsidenten unbeantwortet. Für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ungewöhnlich.

Hintergrund war in unserer Redaktion die Fragestellung, weshalb von der Kammer Brandenburg die selben drei Vertreter wie auch schon in der 2. Amtsperiode des VZB entsandt wurden, obwohl es doch in der sich am 24.03.2012 neu konstituierten Kammerversammlung jetzt auch mehrere Oppositionswahllisten gibt. Weshalb wurde also kein Mitglied einer Oppositionswahlliste in die konstituierende Vertreterversammlung des Versorgungswerkes entsandt? Zu diesem Zweck wollten wir einfach nur das Kammerversammlungsprotokoll lesen, um den dortigen Wahlverlauf nachzuvollziehen.

„Eingesperrte Protokolle?!“

Die Landeszahnärztekammer Brandenburg berichtet in ihrem Kammer-Magazin „ZBB“ regelmäßig auch über die Kammerversammlungen, allerdings nur redaktionell aufbereitet. Dort haben wir aber keinen Hinweis auf eine Entsendungswahl für die 3. Amtsperiode des VZB gefunden. Kammerversammlungsprotokolle auf der Kammer-Webseite? Leider auch Fehlanzeige!  Da sich die IUZB seit rund zehn Jahren nachhaltig für die Schaffung von Transparenz in den Selbstverwaltungskörperschaften einsetzt, bleibt es zu hoffen, dass dieser „Fall“ als Ansatzpunkt dient und die Brandenburger Kammermitglieder auch die Veröffentlichung „IHRER“ Kammerversammlungsprotokolle auf der Webseite der Brandenburger Kammer einfordern. Denn es gibt keine bessere Möglichkeit sich objektiviert über die Kammerarbeit zu informieren, als das Lesen von Protokollen. In Berlin ist die freie Veröffentlichung übrigens schon seit Jahren sowohl in der Berliner Zahnärztekammer als auch im Versorgungswerk Usus – ohne, dass sich daraus für die Berliner Zahnärzteschaft irgendein Nachteil ergeben hat.

Hier nun das Schreiben unserer UNION 2012 Vertreter vom 02.08.2013, aus welchem sich zunächst alles Weitere ergibt:

2013-08-02-vzb-union-2012-vertreter-an-herrn-direktor-wohltmann-bild