Nachtnotfalldienst am Friedrichshain: BUZ und IUZB informieren

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Nachtnotfalldienst am Friedrichshain

Dichtung oder Wahrheit – eines von Beiden geht nur


Ja, und wenn sich unser aller KZV-Vorsitzender Dr. Husemann entscheiden muss, ist das Ergebnis absehbar.

Dr. Husemann entscheidet sich für die Freiheit – die dichterische Freiheit. Jedenfalls hat seine Klarstellung aus der MBZ 10/2008 unter der Überschrift „Dichtung und Wahrheit – der zahnärztliche Nachtnotfalldienst am Vivantes Klinikum im Friedrichshain“ echte schöpferische Tiefe, aber mit der Wahrheit nur sehr wenig zu tun. Diese dichterische Begabung fehlt uns zum Glück.

Deshalb noch einmal – nicht als „Interview“, sondern in blanker Prosa – einige Fakten:

  1. In seiner rechtskräftigen Entscheidung vom 16.07.2008 stellt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az. L 7 B 44/08 KA ER) u.a. fest:
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    Die Beschlüsse des Sozialgerichts Berlin vom 19. Mai 2008 sind wirkungslos.
    Weiter heißt es:
    „Nach § 31 Zahnärzte-ZV dürfte die streitige Ermächtigung rechtswidrig gewesen sein.“
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    Dabei handelte es sich um die Ermächtigung für „Vivantes“, den Nachtnotfalldienst am Friedrichshain durchzuführen.Die Beschwerde gegen die Entscheidung des Sozialgerichts wurde nicht zurückgezogen. Wegen Zeitablaufs war die Angelegenheit erledigt, die Ermächtigung ohnehin abgelaufen. Das LSG entschied daher nur noch über die Kosten – allerdings danach, wer nach der Sach- und Rechtslage gewonnen hätte. Und die Kosten wurden in vollem Umfang der KZV Berlin und der Vivantes GmbH aufgebürdet – weil diese ohne Erledigung verloren hätten.
    Die „geltende Rechtsgrundlage“ des Herrn Dr. Husemann existiert demnach nur in seiner dichterischen Fantasie.Soll man nun glauben, dass Herr Dr. Husemann das alles nicht weiß? Dass der hochdotierte Justitiar der KZV ihn über dieses prozessrechtliche kleine Einmaleins nicht beraten hat?
    Nein, man soll sich freuen, dass Herr Dr. Husemann keine kleine italienische Holzpuppe ist und Sprichwörter nicht Wirklichkeit werden. Sonst bräuchten wir in der KZV neue Fahrstuhlkabinen, weil in die alten seine Nase nicht hineinpasste und die Bedienungsknöpfe zu hoch wären.
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  2. Die Leistungen im Nachtnotfalldienst am Friedrichshain wurden ohne wirksame Ermächtigung erbracht und können daher unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ordnungsgemäß abgerechnet werden. Die Zahlungen der KZV, die trotz offener Rechtslage geflossen sind, waren rechtswidrig und müssen zurückgefordert werden.
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    Das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung und zuletzt das Landessozialgericht Sachsen (v. 30.04.2008 L 1 KR 103/07 ) sind da sehr hart und glasklar: Auch wenn die ärztliche/zahnärztliche Leistung ansonsten ordnungsgemäß erbracht wurde, steht dem Erbringer eine Vergütung auch unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten nicht zu, wenn er gegen Leistungserbringungsrecht verstoßen hat – z.B. keine Zulassung, keine Ermächtigung hat.
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    Die Vergütung für den Nachtnotfalldienst am Friedrichshain ist Geld, das allen Vertragszahnärzten Berlins zusteht – und nicht wenig, denn es geht hier um rund
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    410.000,00 € .
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    Wie verwaltet Herr Dr. Husemann dieses Geld?
    Die Antwort: Vivantes legte Wert auf die Feststellung, die Nachtnotfalldienste nicht abgerechnet zu haben. Man habe die KZV nur über diese Leistungen informiert…
    Und die KZV leistete ohne Abrechnung?
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  3. Die Legendenbildung um die „Personalie Meyer“ beruht nicht darauf, dass Herr Dr. Husemann und seine Vorstandskollegen alles Übel und jeden Filz in der KZV Berlin persönlich veranstaltet oder von langer Hand in die Wege geleitet haben. Der Filz in der Berliner KZV ist älter und hat mehr mit den bisher dominierenden Berufsverbänden zu tun, als mit der „Personalie Husemann“.
    Aber Dr. Husemann ist Mitglied eines dieser Verbände und die „Personalie Meyer“ ist dort sein stellvertretender Vorsitzender.
    Ein über lange Zeit gewachsener Filz wird von Dr. Husemann und seinem Verbands- und Vorstandskollegen Dr. Pochammer mit Zähnen und Klauen verteidigt – auf Kosten, aber nicht im Interesse der Berliner Vertragszahnärzte.
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  4. Die IUZB hat gleich zu Beginn der Auseinandersetzung über die „Institutsermächtigung“ für Herrn Kollegen Dr. Meyer dem Vorstand der KZV Berlin schriftlich angeboten, den Nachtnotfalldienst anders und unter Einbeziehung weiterer Kollegen zu organisieren. Genug Kollegen, die das machen würden, gibt es. Seinerzeit lehnte der Vorstand das ab, es sei doch alles in Ordnung. Und jetzt versteckt er sich hinter dem Zeitablauf? Und droht den einzelnen Kollegen mit dem Zwangsnachtnotfalldienst?
    Wo ist denn die strategische Linie dieses Vorstandes? Er hechelt hinter einem Skandal nach dem anderen her und kommt zu nichts anderem – und lehnt dann noch Hilfe ab.
    Nein, nein, nicht wir, die die Skandale aufdecken oder deren Aufdeckung unterstützen, sind dafür verantwortlich, sondern diejenigen, die sich selbst und ihre Amigos schamlos begünstigen.
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Wollte man die Darstellung von Herr Dr. Husemann ernst nehmen, müsste man an seiner fachlichen Qualifikation und der seiner Berater zweifeln. Denn offenbar bereitet bereits die Lektüre einer einfach formulierten Entscheidung des Landessozialgerichts erhebliche Schwierigkeiten. Aber diese Lanze müssen wir für „unseren Huse“ brechen – dumm ist er nicht und lesen kann er. Er verbreitet seine Darstellung bewusst wahrheitswidrig – in der Hoffnung, dass man ihm als Vorsitzenden solche Schamlosigkeit nicht zutraut.
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Diese Hoffnung werden wir, so gut es uns möglich ist, zerstören.

Ihre
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BUZBesser für Uns Zahnärzte
X…….Liste 8
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IUZBgegen Filz und Kumpelwirtschaft, für Transparenz und Fairness
Liste 10

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Zum Herunterladen: Gemeinsame Information BUZ-IUZB

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