OLG: Verstoß gegen Standards führt nicht automatisch zur Haftung
Leitsatz:
Hat der vom Arzt nicht beachtete ärztliche Standard nicht den Zweck, einen Gesundheitsschaden, wie er infolge der ärztlichen Behandlung eingetreten ist, zu verhindern, ist der Schaden dem Arzt nicht zurechenbar und haftet dieser mangels Schutzzweckzusammenhangs nicht.
- Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 26.06.2024 zu Az. 5 U 151/22
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Berichterstattung: