FVDZ: ZBV München verstößt im Wahlkampf gegen Neutralitätspflicht

Hintergrund soll eine Sonderausgabe der Publikation „Zahnärztlicher Anzeiger“ (ZAA) des ZBV München sein. Darin sei eine unzulässige Wahlwerbung des ZBV für die Gruppierung Zukunft Zahnärzte Bayern (ZZB) /ZIM/WIR veröffentlicht worden, die gegen das den Wahlbestimmungen immanente und durch das Grundgesetz vorgegebene Neutralitätsgebot verstoße. Daraufhin soll der Landeswahlausschuss die Wahl für ungültig erklärt haben.

Hier die vollständige Meldung,

FVDZ aktuell vom 19.03.2024:

 

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