Schäden nach Corona-Impfung? Gerichtsverfahren gegen Biontech und Astrazeneca beginnen

RND, 03.07.2023:

Mehr als 200 Schadenersatzklagen gegen Corona-Impfstoffhersteller liegen in Deutschland bei den Gerichten.

 

Pressemitteilung (pdf) –  LG Rottweil vom 19.06.2023:

Verhandlung in sogenannten Impfschadenverfahren am 03.07.2023, 13.30 Uhr (Aktenzeichen 2 O 325/22 des Landgerichts Rottweil)

Die 2. Zivilkammer das Landgerichts Rottweil verhandelt unter Vorsitz von Vizepräsident des Landgerichts Dr. xxx H.xxx am 03.07.2023, 13.30 Uhr in einem frühen ersten Termin eine Schadenersatzklage wegen eines behaupteten Gesundheitsschadens nach zwei Corona-Schutzimpfungen gegen einen deutschen Impfstoffhersteller.

Der 58-jährige Kläger verlangt von der Beklagten unter anderem aufgrund einer massiven Verschlechterung der Sehkraft auf dem rechten Auge Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 € sowie die Feststellung, dass ihm sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden aus dem Schadensereignis zu ersetzen sind. Der Kläger stützt den geltend gemachten Anspruch auf § 84 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) sowie § 826 BGB. Die Beklagte bestreitet insbesondere die Kausalität zwischen Impfung und Verschlechterung der Sehkraft sowie das Vorliegen der Voraussetzungen von § 84 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AMG, eines negativen Nutzen-Risiko-Verhältnisses.