DGUV: Keine Denkverbote in Diskussion um Gewalt gegen Rettungskräfte

Statement von DGUV Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy

Zu den Gewaltvorfällen im Umfeld der Silvesterfeierlichkeiten – insbesondere in Berlin – erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Dr. Stefan Hussy:

„Die Berichte über Angriffe auf Rettungskräfte und Feuerwehrleute zu Silvester schockieren. Die gesetzliche Unfallversicherung ist der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verpflichtet. Wir fordern daher: Diese Gewalt muss aufhören. Es darf nicht sein, dass Menschen, die anderen zu Hilfe eilen, um ihre eigene Sicherheit und Gesundheit fürchten müssen. Die Strafverfolgungsbehörden sind gefordert, die Täter zu ermitteln, damit sie im Rahmen der bestehenden Gesetze zur Rechenschaft gezogen werden können.

Die Ausschreitungen in Berlin waren extrem. Die Hauptstadt ist damit jedoch keine Ausnahme. Überall im Land klagen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen bereits seit Jahren darüber, im Einsatz zunehmend verbaler und körperlicher Gewalt ausgesetzt zu sein. Eine Umfrage der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen zeigte beispielsweise schon 2020: Knapp 35 Prozent der Teilnehmenden an der Umfrage hatten als aktives freiwilliges Feuerwehrmitglied in den vergangenen zwei Jahren bereits Gewalt in Form von Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen oder tätlichen Angriffen erlebt. Im Ballungsraum Hannover war es sogar jeder zweite.

Diese Entwicklung darf sich nicht fortsetzen. Die Politik ist gefordert, alle Optionen zu prüfen, um Sicherheit und Gesundheit bei Hilfs- und Rettungseinsätzen sicherzustellen. In der Diskussion um Sicherheitskonzepte darf es keine Denkverbote geben – hierbei ist auch der Umgang mit Böllern zu prüfen. Die gesetzliche Unfallversicherung, die heute bereits ihre Versicherten mit Anti-Gewalt- und Deeskalationstrainings zum eigenen Schutz unterstützt, bietet bei der Erarbeitung von Konzepten ihre Hilfe und Expertise an.“

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Pressemitteilung vom 03.01.2022

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