EU-Kommission: Zweifel an Rechtssetzungsbefugnisse durch Kammern?

LZK-BW, KammerKompakt 60 vom 22.12.2021:

Europäische Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren

Die EU-Kommission hat am 02.12.2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 18 EU-Mitgliedstaaten eingeleitet, die aus Sicht der Behörde die Vorgaben der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie vor Erlass neuer Berufsreglementierungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben – auch Deutschland ist davon betroffen. Die betroffenen Staaten haben zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu antworten.

Die Vorwürfe gegen Deutschland sind nicht im Detail bekannt.

Bekannt sind jedoch Zweifel der Kommission, ob Berufsverbände und Kammern im Rahmen ihrer Rechtssetzungsbefugnisse die Vorgaben der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie wirklich erfüllen.

Weiterführend:

Europäische Kommission, 02.12.2021: