Der Bericht des Kammervorstands „verflüchtigt“ sich ins Nichts

Betrifft: Einspruch gegen das Protokoll der Delegiertenversammlung vom 21.02.2019

 

Sehr geehrter Herr Dr. Heegewaldt,
sehr geehrter Herr Dr. Dreyer,
sehr geehrter Vorstand,

entsprechend § 1 Ziffer (3) der Hauptsatzung, erhebe ich fristgerecht Einspruch gegen das Protokoll der Delegiertenversammlung vom 21. Februar 2019.

Das Protokoll enthält folgende Aussage:

Gegen die protokollierende Reduzierung der Berichterstattung des Vorstandes allein auf diese Aussage richtet sich mein Einspruch.

Begründung:

In dieser Form kommt der Vorstand seiner Berichts- und Rechenschaftspflicht nicht ausreichend nach.

Berichterstatter (Vorstand) und Protokollführer (2 Vorstandsmitglieder, unter denen sich laut Geschäftsordnung der Präsident oder der Vizepräsident befinden muss) sind hier praktisch identisch.

In den vergangenen Jahrzehnten, konnte anhand der Protokolle das Handeln des Vorstandes in den Zeiträumen zwischen den jeweiligen Delegiertenversammlungen wenigstens in Grundzügen rekapituliert werden. Dies war sinnvoll und zweckmäßig und belegte den Respekt des Vorstandes gegenüber den Mitgliedern und den gewählten Mitgliedern der Delegiertenversammlung als deren gewählte Repräsentanten.

In der jetzt gewählten inhaltsleeren Form der Protokollierung, kann der Bericht des Vorstandes nicht mehr nachvollzogen werden. Denn der Bericht des Vorstandes „verflüchtigt“ sich unmittelbar nach der mündlichen Abgabe ins Nichts. Nicht anwesenden Delegierten, Mitgliedern und sonstigen berechtigten Dritten, wird somit ein nachvollziehbarer Einblick in die geleistete Arbeit des Vorstandes verwehrt, außerdem ist eine spätere Rekapitulation, was der Vorstand berichtet hat, unmöglich und Streitfragen, was berichtet wurde oder auch nicht, sind vorprogrammiert und mangels Protokollierung nicht belegbar.

Dadurch entsteht weitgehende Intransparenz und das widerspricht dem Wesen der Selbstverwaltung. Der Nachvollzug des Handels ist allein über gesprochene Worte unmöglich. Es bedarf das archivierende Festhalten im schriftlichen Protokoll. Dies muss in diesem Fall auch so sein, weil die Delegiertenversammlung das höchste Organ ist und somit der vorrangigste Ort der Berichterstattung und Rechenschaftslegung des Vorstandes.

Ich bitte Sie, den Bericht des Vorstandes im Protokoll zum späteren Nachvollzug entsprechend aussagefähig zu protokollieren, wie dies auch in den vergangenen Jahrzehnten der Fall war.

Mit kollegialen Grüßen

Alexander Klutke
Delegierter