Europa: Kompetenzentzug für Wirtschaftsprüferkammer

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Monatsbericht Oktober 2015, Seiten 20 und 23 (zusammenfassende „Abschrift“)

 

Stärkung der Berufsaufsicht über die Wirtschaftsprüfer

Bundestag berät über Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)

Infolge der EU-Abschlussprüferreform 2014 muss bis Juni 2016 die geänderte Abschlussprüferrichtlinie ins deutsche Recht umgesetzt werden. Am 1. Juli 2015 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) beschlossen, das nun im Bundestag und im Bundesrat debattiert wird.

Der Entwurf sieht im Grundsatz die ,,Eins zu eins“-Umsetzung der europäischen Vorgaben vor und zielt darauf ab, die Selbstverwaltung der Wirtschaftsprüfer weitestgehend zu erhalten.

Dennoch stehen erhebliche Umstrukturierungen bevor. Kernelement der Reform ist die Übertragung von Aufgaben der Abschlussprüferaufsichtskommission und der Wirtschaftsprüferkammer auf eine neue Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

  • Die Abschlussprüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses von Unternehmen. Für die Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse (englisch: public interest entities – PIE), z. B. Banken, Versicherungen und börsennotierte Unternehmen, bestehen strengere Anforderungen auch aufgrund der unmittelbar anwendbaren Verordnung (EU) Nr. 537/2014.
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  • Mit den europäischen Vorgaben soll die Qualität der Abschlussprüfungen verbessert sowie die Aussagekraft der Prüfungsergebnisse erhöht werden. Die EU-Kommission hatte die Reform 2010 unter dem Eindruck der Finanzkrise und im allgemeinen Zusammenhang mit der Finanzmarktregulierungsreform angestoßen. Eine solide Abschlussprüfung sei wesentliche Voraussetzung dafür, Zuversicht und Marktvertrauen wiederherzustellen, und trage so zu erhöhter Finanzstabilität bei.
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  • Bis zum 17. Juni 2016 sind die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen sowie die notwendigen Durchführungsvorschriften und Anpassungen an die Verordnung vorzunehmen.
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  • Die… Aufsichtstätigkeit der derzeitigen Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) wird in eine berufsstandsunabhängige Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überführt. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient sich [die APAK] derzeit der Mitarbeiter der Wirtschaftsprüferkammer (WPK)… Die zukünftige Aufsichtsbehörde muss gemäß den EU-Vorgaben aber über eigene Mitarbeiter (insbesondere Inspektoren) verfügen…..
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  • Die berufliche Selbstverwaltung wird weitestmöglich erhalten. Sie hat sich bei den Wirtschaftsprüfern – wie auch bei anderen Freien Berufen – als effektiv und bürokratiearm bewährt.
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  • Die Ahndung von schweren Berufspflichtverletzungen, die zuvor nur durch die Berufsgerichte sanktioniert werden konnten, erfolgt künftig durch die WPK und die APAS. Zugleich…. Ausweitung des Instanzenzugs über das Oberlandesgericht bis hin zum Bundesgerichtshof. Für Verwaltungsentscheidungen, etwa in den Bereichen Zulassung und präventive Berufsaufsicht, bleibt es beim bewährten Verwaltungsrechtsweg.
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  • Das System der Qualitätskontrolle, d. h. die Kontrolle der praxisinternen Qualitätssicherung durch ausgewählte, praxisfremde
    Berufsangehörige, die sogenannten Prüfer für Qualitätskontrolle, bleibt im Bereich der non-PIE-Prüfungen erhalten… Die Prüfer für Qualitätskontrolle werden zukünftig von der APAS beaufsichtigt.
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  • Berufspflichtverletzungen… Konnten Sanktionen bisher nur gegen einzelne Berufsangehörige ausgesprochen werden, soll dies künftig auch gegen deren Prüfgesellschaften möglich sein… Berufsaufsichtliche Maßnahmen [sollen] zukünftig von WPK bzw. APAS veröffentlicht werden.

Ausblick: Mit Kabinettsbeschluss vom 1. Juli 2015 befindet sich das APAReG nunmehr im parlamentarischen Verfahren. Die Umsetzungsfrist läuft am 17. Juni 2016 ab; dann finden auch die Vorgaben der Verordnung, insbesondere auch zu den Aufsichtsstrukturen, unmittelbar Anwendung.

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Weiterführend:

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