Bundestag verabschiedet Präventionsgesetz – auch frühkindliche Karies im Fokus

Bundeszahnärztekammer, Pressemitteilung vom 22.06.2015:

Bundestag verabschiedet Präventionsgesetz – auch frühkindliche Karies im Fokus

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) endlich verabschiedet. Kurz vor Toresschluss gab es noch einige Erfolge und sinnvolle Klärungen – auch für den zahnärztlichen Bereich.

So wurde der Änderungsantrag 11 der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Gesetzesentwurf bzgl. einer Neuregelung im  § 26 SGB V, Satz 5, angenommen. Der G-BA wird dort verpflichtet, „das Nähere zur Ausgestaltung der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FU) zur Vermeidung frühkindlicher Karies zu regeln.“ Damit sollen über die bisherige FU-Richtlinie hinaus, welche die erste zahnärztliche FU im dritten Lebensjahr vorsieht, schon früher im Kleinkindalter Untersuchungen eingeführt werden, um eine Reduktion frühkindlicher Karies (Early Childhood Caries, ECC) zu erreichen. Auch eine stärkere Vernetzung von Kinder- und Zahnärzten soll erreicht werden.

Damit ist die jahrelange Forderung der Zahnärzteschaft – zusammengefasst im ECC-Konzept von BZÄK und KZBV Anfang des Jahres 2014 – für eine bessere zahnärztliche Versorgung von Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren auf den Weg gebracht. Dies ist auch ein Erfolg der gesundheitspolitischen Diskussionen, welche die BZÄK mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages u.a. im Forum Mundgesundheit geführt hat, um für die ECC-Problematik zu sensibilisieren.

Am 10. Juli 2015 ist der zustimmungsfreie Durchgang des Präventionsgesetzes im Bundesrat angesetzt.

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Deutscher Bundestag, Eigenbericht vom 19.06.2015:

Präventionsgesetz beschlossen:

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 18. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (18/4282) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (18/5261) beschlossen.

Ziel ist es unter anderem, die Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger und weiterer Akteure zu verbessern und die Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in einer „nationalen Präventionsstrategie“ besser zu koordinieren. Gesundheitsförderung und Prävention sollen in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Betrieben und stationären Pflegeeinrichtungen vor allem durch eine umstrukturierte Finanzierung von Präventionsleistungen der Kranken- und Pflegekassen gestärkt werden. Das Gesetz zielt ferner darauf ab, die Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung zu verbessern und sie mit dem Arbeitsschutz besser zu verknüpfen. Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sollen „präventionsorientiert“ fortentwickelt werden. Gefördert wird auch das Impfwesen.

Gegen das Votum der Opposition lehnte das Parlament Änderungsanträge (18/5263, 18/5264, 18/5265, 18/5266) sowie einen Entschließungsantrag der Linken (18/5267) ab. Danach sollten die Versicherten mehr Kontrolle über ihre Gesundheit erlangen. Klargestellt werden sollte, dass ungleiche Gesundheitschancen sozial bedingt sind und dass es sich bei geschlechtsbezogener Gesundheitsförderung nicht um biologische Gegebenheiten handelt, sondern um das „sozial konstruierte“ Geschlecht. Die Linke forderte die Regierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der wirksam zur Stärkung der Gesundheitsförderung beiträgt. Bei Enthaltung der Grünen scheiterte Die Linke mit einem Antrag (18/4322), Gesundheitsförderung und Prävention auf die Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit auszurichten. Alle Gesetzesvorhaben sollten auf ihre Auswirkungen auf die sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen geprüft werden. Gegen das Votum der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (18/4327) ab, in dem „Gerechtigkeit und Teilhabe durch ein modernes Gesundheitsförderungsgesetz“ verlangt worden war. Die Fraktion hatte unter anderem langfristige Maßnahmen verlangt, um die „Alltagswelten“ zu verbessern.

Weiterführend:

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