Kammerfortbildungsinstitute sind verpflichtet Mitbewerber zu benennen
. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 22. April 2009 (Az I ZR 176/06) klargestellt, dass Ein Hoheitsträger, der einerseits Prüfungen abnimmt und andererseits auf erwerbswirtschaftlicher Grundlage Lehrgänge zu deren Vorbereitung anbietet, handelt unter dem Gesichtspunkt der missbräuchlichen Ausnutzung einer amtlichen Stellung wettbewerbswidrig, wenn er gegenüber einem Prüfungsbewerber, den er über sein eigenes […]
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