„Dauer-Wahl-Abo-Affäre“: Rechtsunsicherheit bleibt bis auf Weiteres bestehen

Nach Abschluss der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin am 30.11.2013 ist deutlich geworden, dass weiterhin kein vorrangiges Interesse daran besteht, eine zeitnahe und einvernehmliche Lösung des Problems der fehlenden Legitimation der Brandenburg Vertreter für ihr Amt in der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin zu erreichen. Vermittelte die Darstellung von drei „Handlungsvarianten“ durch den Präsidenten der Landeszahnärztekammer Brandenburg zunächst noch die Einsicht in einen scheinbaren Handlungsbedarf, so machte seine Verortung der Verantwortung für die aufgetretene Problematik beim Berliner Senat bzw. bei der Zahnärztekammer Berlin erneut deutlich, dass eine schnell umzusetzende Korrektur der Legitimationsdefizite durch Nachwahlen (gar) nicht angestrebt wird.

Eine Änderung des Berliner Kammergesetz ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten.

Darüber hinaus wirkt es weiterhin verstörend, dass das Versorgungswerk, und praktisch auch die beteiligten Kammern, es abgelehnt haben, dem von Versorgungswerk konsultierten Rechtsanwalt nach Vorlage seiner Stellungnahme nicht auch noch die von der UNION 2012 gestellten Ergänzungsfragen zur Beantwortung vorzulegen.

Dr. H. Dohmeier-de Haan
Mitglied der Vertreterversammlung
des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin

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