ZÄK Berlin: Altverbände leisten sich teuren „Stadthalter“ – IUZB fordert teilweise Abschaffung von Sitzungsgeldern (Update)

Wie wir berichteten, hat sich der Kammervorstand unmittelbar vor seiner Wahl am 29.01.2009 auf Antrag des Herrn Kollegen Dr. Meyer (unter anderem 2. Vorsitzender des Verbandes der Zahnärzte von Berlin ) von der Delegiertenversammlung eine ordentliche Erhöhung seiner Aufwandsentschädigungen genehmigen lassen. Bezahlt wird diese Erhöhung selbstverständlich nicht vom Verband der Zahnärzte von Berlin, sondern von den Mitgliederinnen und Mitgliedern der Berliner Zahnärztekammer.

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Erhöhung durchgewunken

Eine nähere Erörterung, etwa was dies für Auswirkungen auf den Kammerhaushalt haben wird, fand in der DV nicht statt.

Die IUZB hat gegen die Erhöhung gestimmt. Nachfolgend informieren wir Sie über die Entwicklung der Vorstandskosten – und hier insbesondere über die Vergütungsentwicklung des Herrn Kammerpräsidenten Dr. Schmiedel.

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200.000,00 € Grenze durchbrochen – neue Perspektive 250.000,00 €

zaek-berlin-verguetungvorstand1996-2010

Vorstehend sehen Sie zunächst die Entwicklung der Vorstandsvergütungen für den Zeitraum 1996 – 2010, wobei wir die Sitzungsgelder für die Jahre 2009 und 2010 mit geschätzten 50.000,00 €/Jahr für den gesamten Vorstand angesetzt haben (tatsächlich 2006 € 49.800,00, 2007 € 56.850,00 und 2008 € 46.850,00).

Aus der Grafik können Sie ersehen, dass unter der seit Ende April 2004 bestehenden Präsidentschaft Dr. Schmiedel die 200.000,00 €/Jahr Grenze nachhaltig durchbrochen wurde und die Kosten nach der im Januar genehmigten Erhöhung von rund 25.000,00 €/Jahr jetzt Richtung 250.000,00 €/Jahr marschieren

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„Ehrenamt“ ade?

An sich ist die Mitarbeit in den Organen der Kammer ehrenamtlich und den Mitgliedern des Kammervorstandes soll lediglich eine „Entschädigung“ bewilligt werden. So steht es jedenfalls im Berliner Kammergesetz und in der Hauptsatzung der Berliner Zahnärztekammer.

Wie Sie aber anhand der Grafiken selbst sehen können, hat die Höhe der Zahlungen an die Vorstände – und hier insbesondere an den Präsidenten – kaum noch etwas mit einer „Entschädigung“ zu tun. Vielmehr wurde spätestens nach der am 29.01.2009 genehmigten Erhöhung nunmehr eine Dimension erreicht, wo man nur noch von einer „Vergütung“ sprechen kann.

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Auf der zweiten Grafik sehen Sie die Entwicklung der Aufwandsentschädigungen für die Kammerpräsidenten von 1996 – 2010 und den Anstieg der Kosten seit Übernahme der Präsidentschaft durch Herrn Dr. Schmiedel Ende April 2004.

Eingeleitet wurde diese Kostenexplosion in der DV im April 2005 auf Antrag des damaligen Vizepräsidenten Herrn Dr. Gromball vom FVDZ.

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Dr. Schmiedel überrascht

Herr Dr. Schmiedel, von dem zeitlichen Anforderungsprofil an das Präsidentenamt offensichtlich völlig überrascht, führte damals, im April 2005, gegenüber der DV aus, „dass er bei seinem Amtsantritt zwar über die Höhe der Vergütung informiert war, nicht aber über das zu leistende Arbeitspensum und die damit einhergehende zeitliche Belastung. Für die von ihm geleistete überdurchschnittliche Arbeit möchte er zumindest durchschnittlich bezahlt werden. „.

Die DV bewilligte schließlich für Herrn Dr. Schmiedel eine Erhöhung der pauschalen Aufwandsentschädigung um fast 25 %.

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Ohrfeige für alle früheren Kammerpräsidenten

Das war natürlich eine Ohrfeige für alle vorhergehenden Kammerpräsidenten. Denn entweder haben diese in ihrem Amt „zu wenig getan“ oder aber sie haben sich „zu billig verkauft“.

Die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen vom Januar 2009 für die „einfachen“ Vorstandsmitglieder ist angesichts der jahrelangen „Nullrunden“ für die IUZB nachvollziehbar.

Nicht nachvollziehbar ist für uns jedoch die nunmehr erneute Erhöhung für den Kammerpräsidenten um weitere 8,5 %.

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Die Folge ?

In den Jahren 2007 und 2008 erzielte „unser“ Kammerpräsident zusammen mit seinen Aufwandsentschädigungen und seinen Sitzungsgeldern jeweils eine Dotierung von jährlich rund

63.000,00 € !

Durch die nochmalige Erhöhung seiner pauschalen Aufwandsentschädigung ist zu erwarten, dass sich seine Gesamtvergütung nochmals erhöhen wird.

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Inakzeptabel !

Damit ist eine akzeptable Größenordnung der Entschädigung für die Ausübung eines Ehrenamtes überschritten.

Zumal „unser“ Kammerpräsident über kein von der Wählerschaft erteiltes eigenes Mandat für sein Amt verfügt. Denn er erzielte für seine eigene KFO Wahlliste lediglich 119 von 5.005 wahlberechtigten Stimmen.

Die Pflicht die Präsidentschaft zu stellen ergibt sich eigentlich für die stärksten Wahllisten. Das sind die beiden Altverbände „Verband der Zahnärzte von Berlin“ und der „Berliner Landesverband des FVDZ“.

Diese waren dazu aber nicht in der Lage, weil sie bei einer Nichtberücksichtigung des KFO Spitzenkandidaten um die Kippung der Machtverhältnisse in der KZV Berlin fürchten mussten und müssen.

Statt sich also selbst um die Präsidentschaft zu bemühen, mussten sie im Januar 2009 den KFO Kollegen Herrn Dr. Schmiedel als Kammerpräsidenten nominieren und ihm gleichzeitig auch noch eine weitere unangemessene Vergütungsanhebung „zuschanzen“.

Dieses Abhängigkeitsverhältnis der beiden Altverbände ist nicht im Interesse der Berliner Zahnärztekammer und somit der gesamten Berliner Zahnärzteschaft und daher inakzeptabel.

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IUZB fordert Transparenz und eine nachhaltige Senkung der Vorstandskosten durch Abschaffung von Sitzungsgeldern

Die IUZB steht für Transparenz.

Wir fordern daher eine transparente Aufwandsentschädigungsregelung und wann immer möglich die Abschaffung von nicht transparenten Vergütungsbestandteilen

  • Wer zum Beispiel als Organmitglied bereits eine feste Aufwandsentschädigung erhält, dem soll nicht zusätzlich auch noch Sitzungsgeld gezahlt werden.
  • Sitzungsgeld soll nur erhalten, wem für seine ehrenamtliche Tätigkeit keine Aufwandsentschädigung zusteht.

Denn wohin die Gewährung von „Anwesenheitsprämien“ ausarten kann, zeigen uns schockierend die Berichte des Rechnungsprüfungsausschusses unserer KZV.

Bezogen auf die Berliner Zahnärztekammer bedeutet unsere Forderung:

  • Wir sind für die Beibehaltung der festen Aufwandsentschädigung für den Kammervorstand.
  • Wir sind für die Abschaffung der variablen Sitzungsgelder für den Kammervorstand.

Dies würde für den Kammerhaushalt eine Entlastung von rund 50.000,00 € pro Jahr bedeuten, wobei allein die Präsidentenstelle rund 20.000,00 € pro Jahr beisteuern würde.

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Ehrenamt soll Ehrenamt bleiben

Damit wäre sichergestellt, dass Ehrenamt auch Ehrenamt bleibt und nicht schleichend zur Hauptamtlichkeit pervertiert, wie dies von den beiden Altverbänden seit der Präsidentschaft des Kollegen Herrn Dr. Schmiedel eingeleitet wurde.

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Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB) e. V.

– Vorstand –

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