Wie begründet man am besten ein „Dauer-Wahl-Abo“?

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Schreiben der Berliner Oppositionsvertreter vom 02. August 2013 an das VZB

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,

auf unser Schreiben vom 02. August 2013 gibt es zwei Stellungnahmen. Eine durch den Direktor des Versorgungswerkes und eine durch den Präsidenten der Landeszahnärztekammer Brandenburg.

Beide Stellungnahmen geben wir Ihnen hiermit zur Kenntnis.

Wir möchte daraufhinweisen, dass wir bei der in unserem Schreiben vom 02.08.2013 begründet dargelegten Meinung – einschließlich der sich für uns daraus ergebenden Schlussfolgerungen – bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Helmut Dohmeier-de Haan (UNION 2012)
Dr. Lutz-Stephan Weiß (UNION 2012)
Winnetou Kampmann (Fraktion Gesundheit)

– Mitglieder der Vertreterversammlung
des Versorgunswerkes der Zahnärztekammer Berlin –

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Antwort des Direktors des Versorgungswerkes vom 02. August 2013 (per eMail):

Sehr geehrter Herr Dr. Dohmeier-de Haan,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Die Antwort übersende ich an Sie und den Rest des vorherigen Verteilers nur in CC, da entgegen des Briefkopfes nur Ihre Unterschrift auf dem Schreiben zu finden ist. Lediglich die von Ihnen ergänzte Pressestelle habe ich aus dem Verteiler entfernt, da die selektive Presseinformation nicht der von mir zu währenden Neutralität entspricht.

Inhaltlich mag man – je nach Betrachtungsweise – Ihrer Argumentation folgen können aus dem engen Blickwinkel mit dem Sie in der Angelegenheit argumentieren.

Auch wir haben diese Fragen damals mit der Aufsichtsbehörde erörtert und die Antwort erhalten, dass der Berliner Gesetzgeber die Regelungen für eine Berliner Körperschaft bestimmt bzw. genehmigt, nicht aber für die Vorgänge auf dem Hoheitsgebiet einer Brandenburger oder Bremer Körperschaft. Lediglich die Amtsperioden der Berliner Zahnärztekammer und des VZB sind gleichzuschalten, diese Amtsperiode gilt allerdings auch für die Brandenburger und Bremer Vertreter, weswegen wir jeweils wie Ihnen bereits erläutert bei den beteiligten Kammern satzungsgemäß um Benennung der Vertreter für die jeweilige Amtsperiode bitten. Die Prüfung der Ordnungsgemäßheit des Handelns der beteiligten Kammern obliegt deren Aufsicht und nicht dem VZB, auch Ihre Forderung nach Gleichschaltung der Amtsperioden der drei beteiligten Kammern dürfte der Länderhoheit der Gesetzgebung ebenso entgegenstehen wie dem Recht der Zahnärztinnen und Zahnärzte in den beteiligten Bundesländern.

Auch hat meine Antwort nichts mit einem Verweis zu tun, soweit die Angelegenheit das Berliner Rechtsgebiet des VZB betrifft habe ich Ihnen umfassend geantwortet.

Ich werde aber gern Ihre Ausführungen zum Anlass nehmen dies bei unserer Rechtsaufsicht in Berlin zum Thema zu machen und um deren Stellungnahme bitten, wie Ihnen ist auch mir an Rechtssicherheit gelegen.

Ob seitens des Aufsichtsausschusses des VZB die Notwendigkeit gesehen wird dies umfassend juristisch prüfen zu lassen oder nicht kann ich nicht beurteilen, ich werde aber Ihr Schreiben selbstverständlich in der nächsten Sitzung dem Aufsichtsausschuss zur Diskussion vorlegen.

Da die Präsidenten der drei beteiligten Kammern als Mitglieder der Vertreterversammlung in diesem Verteiler sind ist eine gesonderte Weiterleitung aus meiner Sicht nicht notwendig

Mit freundlichen Grüßen

R. Wohltmann
Direktor

Stellungnahme des Präsidenten der Landeszahnärztekammer Brandenburg vom 05. August 2013 gegenüber der Kammerversammlung, verteilt per eMail von der Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

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Stellungnahme des Präsidenten der Landeszahnärztekammer Brandenburg vom 05. August 2013 gegenüber der Kammerversammlung, verteilt per eMail von der Stelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Berliner Wellen schwappen nach Brandenburg
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