VZB: Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Aus der Satzung des Versorgungswerks:

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Der Verband der Zahnärzte von Berlin e. V. sieht das anders und gibt Ihnen in auf seiner Internetseite folgende Rechtsauskunft:

Das ist falsch, wie Sie in der Satzung selbst nachlesen können.

Das Ziel, welches mit dieser Falschmeldung verfolgt wird, ist offenkundig:
Der Verband möchte Sie davon abhalten, ein Rechtsmittel gegen diese als Bescheid ausgestaltete Anwartschaftsmitteilung einzulegen.
Wem nützt das?
Ihnen?
Oder den Mitgliedern des Verbandes in den Gremien des Versorgungswerks?

Dann fragen Sie doch den Verband einmal, ob er Ihnen den Schaden ersetzt, falls sich herausstellt, dass die Annahme des Verbandes, Ihre Anwartschaftsmitteilung sei „sicherlich korrekt berechnet“ worden, unzutreffend war, Sie aber dagegen keinen Widerspruch eingelegt haben.

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Hintergrund:
IUZB 07.07.2009: Hinweis der IUZB zur Ihrer Anwartschaftsmitteilung (2. Update 08.07.2009)
GpZ, 07.07.2009: „Cave: Rentenbescheide des Versorqunqswerks
GpZ, 21.07.2009: „Zum Widerspruch bei den Rentenanwartschaften
BUZ, 21.07.,2009: „Was denn nun, ein rechtsverbindlicher Bescheid oder nur eine „Information“?