Gesundheitsministerkonferenz: Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca

GMK-Beschluss vom 13.04.2021:

 

Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca

Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen für Gesundheit von Bund und Ländern nehmen die vom Paul-Ehrlich-Institut berichteten Fälle von Hirnvenenthrombosen im Zusammenhang mit einer Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca sehr ernst und verweisen auf ihren Beschluss vom 18. März 2021 und vom 30. März 2021.

Nachdem mittlerweile weitere vergleichbare Fälle berichtet wurden, hat die Ständige Impfkommission (STIKO) einen überarbeiteten Beschluss zur Aktualisierung ihrer COVID-19-Impfempfehlung vorgelegt. Sie empfiehlt darin, „die COVID-19 Vaccine AstraZeneca für Personen im Alter >60 Jahren zu verwenden. Ihr Einsatz unterhalb dieser Altersgrenze bleibt indes nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse und Entscheidung der impfwilligen Person nach sorgfältiger Aufklärung möglich.“

Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen für Gesundheit der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit vereinbaren auf dieser Basis folgendes Vorgehen:

1. Der Impfstoff von AstraZeneca kommt seit dem 31. März 2021 zum Einsatz bei

a) Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Den Ländern steht es frei, bereits jetzt auch die 60-69Jährigen für diesen Impfstoff mit in ihre Impf
kampagne einzubeziehen. Dies gibt die Möglichkeit, diese besonders gefährdete und zahlenmäßig große Altersgruppe angesichts der wachsenden 3. Welle nun schneller zu impfen.

b) Personen, aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 („höchste und hohe Priorität“ nach §§ 2 und 3 der CoronaImpfV), die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen. Dies soll grundsätzlich in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen.

2. Für Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, stellt sich die Frage, wie mit den Zweitimpfungen zu verfahren ist. Auf Grundlage der am 01. April 2021 aktualisierten Stellungnahme der Stiko ergeben sich folgende Optionen:

a) Zwölf Wochen nach der Erstimpfung erfolgt die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech oder Moderna). Bereits vereinbarte Termine zur Zweitimpfung können übergangsweise auch ab der neunten Woche nach der Erstimpfung stattfinden.

oder

b) Im Einzelfall kann unter den oben unter I b) genannten Bedingungen auch die Zweitimpfung mit AstraZeneca erfolgen.