Dürfen wir nicht oder sollen wir nicht dürfen?

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Entweder:

Seit 2008 schützen KZV Berlin und ZÄK Berlin erfolgreich die Berliner Zahnärzteschaft vor einem („…in fataler Weise an die heimlichen kick-back Zahlungen der Firma Globudent erinnernd…“) weiteren Skandal.

Oder:

Seit 2008 verhindern KZV Berlin und ZÄK Berlin erfolgreich einen  möglichen Ertragszuwachs von mehreren Millionen € pro Jahr für die Berliner Zahnärzteschaft.

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Die bundesweite  Berichterstattung  der DZW (30/12) über das  Eigenlaborzentrum (ELZ) rückt die KZV Berlin in den Focus der Zahnärzteschaft. Dabei steht der Leitartikel von RA Gerrit Tigges „ Eigenlaborzentrum  – gemeinsame Ressourcennutzung eigenständiger Zahnarztpraxen“ (Seite 1/4) in direktem Zusammenhang mit dem Artikel „ Zulässigkeit Eigenlaborzentrum – Unterlassungsanspruch gegen KZV“ von RA Uwe Hohmann (Seite 6).

DZW 30-12_1,4 Eigenlab Tigges

DZW 30-12_6 Eigenlab Hohmann

Mit einer dezenten Wertung aller (bezüglich der Sache) vorangegangener Vorgänge zur Urteilsfindung  schreibt RA Gerrit Tigges im letzten Absatz seiner Ausführungen:

„Die … Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg verdeutlicht die mitunter schwierige Situation bei der Einführung von innovativen Dienstleistungsangeboten in der Zahnheilkunde.“

Damit dürfte in erster Linie die diesbezügliche Positionierung der KZV Berlin angesprochen worden sein, die uns, den Berliner Kassenvertragsärzten, mit dem

Rundschreiben 3/2011

bekannt gemacht wurde.

Gegensätzlicher können die Betrachtungen zu ein und demselben Sachverhalt kaum ausfallen. Nachdem jedoch besagtes Eigenlaborkonzept für alle Zahnärzte einen nicht unerheblichen ökonomischen Nutzen zu entwickeln verspricht,  ist es notwendig unseren diesbezüglichen Informationsstand zu hinterfragen und eventuell anzupassen, um dann auf Grund von Fakten zu einem eigenen Urteil zu kommen.

Unsere  Anfragen im Rahmen der Kammersitzung vom 20.09.2012 sowie  der KZV-Sitzung vom 24.12.2012 wurden entweder gar nicht, bzw. nur ausweichend, – jedenfalls unbefriedigend beantwortet.

Tatsache ist, dass zu diesem Thema sehr unterschiedliche Aussagen getroffen wurden.

Für das Konzept „Eigenlaborzentrum“ gibt es zustimmende Stellungnahmen von einer großen Anzahl von Fachleuten mit einem hohen Maß an Übereinstimmung in ihren Aussagen zu den verschiedenen Aspekten dieses Themas.

Gegen das Konzept „Eigenlaborzentrum“ stehen die Vorstände der zahnärztlichen Körperschaften KZV und ZÄK Berlin, allerdings ohne dass die ablehnende Haltung  erkennbar unter Zuhilfenahme von externem Fachwissen (Medizin-, Steuer-, Arbeits-, Gesellschafts-, Sozial- und Vertragsrecht) gewonnen worden ist. Hätte angesichts der Komplexität dieser neuen Materie und  angesichts der damit einhergehenden hohen Verantwortung seitens der Körperschaft nicht zwingenderweise auf ein analoges Expertentum zurückgegriffen werden müssen?  Durch die Äußerung  des  RA Gerrit Tigges:

„… Die Kritik an dem dargestellten Modell des Eigenlaborzentrums führt – teilweise unspezifisch – die vermeintlich fehlende Freiberuflichkeit des Zahnarztes als Nutzer an. Bei genauer Betrachtung …“

ensteht die Befürchtung, dass dem nicht so gewesen sein könnte. Und wer weiß, wie Anwälte formulieren, kann hierin einen deutlichen Hinweis an die damit angesprochenen Verantwortlichen sehen,  die  versichern das Eigenlaborkonzept  zweimal(!) geprüft zu haben.

In diesem Zusammenhang stellen wir als Mitglieder der Vertreter- und Delegiertenversammlung an die KZV und ZÄK Fragen und fordern deren zeitnahe Beantwortung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was können – was werden wir tun?

Zunächst  erwarten wir die zeitnahe Beantwortung der von uns gestellten Fragen. Wir werden versuchen diejenigen Kollegen zu kontaktieren, die das ELZ bereits nutzen, um aus erster Hand Erfahrungen,  Feedback  und Referenzen einzuholen. Wir werden die uns zum Thema bekannten Anwaltskanzleien und die Firma dentagita um weitere Auskünfte bitten.  Wir recherchieren die Frage, ob es weitere Statements zahnärztlicher Körperschaften gibt, und wenn – mit welchen Aussagen? Wir werden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeitnah über die gewonnenen Informationen informieren.

In diesem Zusammenhang ist uns folgender ausdrücklicher Hinweis wichtig: Wir haben nicht die Absicht, die Dienstleistung ELZ zu bewerben. Eine Entscheidung dafür oder dagegen muss im Verantwortungsbereich des einzelnen Kollegen liegen!

Was wir wollen sind prüfbare Information für Sie zur Sache, damit eine Entscheidungsfindung pro oder contra erstmals möglich wird.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

Ihre

IUZB