Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin beschließt einstimmig Antikorruptionsrichtlinie

Entwurf der Liste Kampmann setzt sich durch

Die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin hat in ihrer Sitzung am 21.04.2012 einstimmig eine Antikorruptionsrichtlinie beschlossen. Damit ist unser Versorgungswerk eines der ersten berufsständischen Versorgungswerke welches sich eine solche Richtlinie gegeben hat! Das Thema Korruptionsprävention hat in Deutschland in nur wenigen Jahren extrem an Bedeutung gewonnen. Diese Art der Prävention meint dabei nicht nur die Vorsorge gegen Korruptionshandlungen im engeren Sinne, sondern auch die Kriminalprävention gegen jede Form der Wirtschaftlichkeitskriminalität. In unserem Artikel vom 07.02.2012 hatten wir die beiden schon im November 2011 vorgelegten Entwürfe einer solchen Richtline vor- und zur Diskussion gestellt. Neben unserem Entwurf stand der des Aufsichtsausschusses zur Erörterung.

Wie schon zuvor während der kollegialen Abstimmung via Internet setze sich auch in der Vertreterversammlung der von der Liste Kampmann erarbeitete Entwurf durch. Auch wenn sich die vorgeschlagene Schaffung der Institution eines Vertrauens- oder Ombudsmannes (resp. Frau) nicht durchsetzte, wurde nach einer ausgewogen Diskussion der Entwurf nur an einigen Stellen noch geändert/ergänzt und dann einstimmig beschlossen. Der Kammerpräsident Dr. Schmiedel dankte ausdrücklich den Vertretern der Liste Kampmann für die engagierte inhaltliche Vorarbeit und stellte in Aussicht, dass diese Antikorruptionsrichtlinie auch in die Zahnärztekammer selbst übernommen werden könnte. Zumindest wolle er sich dafür einsetzen.

Da Korruptionsfälle neben einem schweren Vertrauens- oder Imageschaden auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen können und damit die Sicherheit unserer Renten gefährdet werden könnte, ist diese für alle Angestellten und ehrenamtlich Tätigen im Versorgungswerk geltende Antikorruptionsrichtlinie eine sinnvolle, notwendige und vielleicht auch Anlass für weitere Versorgungswerke gebende präventive Schutzmaßnahme.

Wir werden die verbindliche Endform der Richtlinie nach ihrer Veröffentlichung auch hier zugänglich machen.

Es grüßen Sie herzlich
Ihre Kollegen der Liste Kampmann Cornehlsen, Dohmeier, Kampmann und Weiß