Der Hepatitis-B-Impfschutz muss nicht mehr generell aufgefrischt werden

Nachdem die kostengünstige Einkaufsmöglichkeit für Hepatitis-B-Impfstoff bei der Zahnärztekammer Berlin nicht mehr besteht, ist die einzige Bezugsquelle leider nur noch die Apotheke. Des Weiteren wird auf den Artikel der Zahnärztekammer Berlin „Start der neuen Betriebsärzte“, im MBZ Mai 2018, Seite 48 hingewiesen.

Insofern ist es erfreulich, dass nach Neubewertung der Datenlage aus Sicht der Ständigen Impfkommission (STIKO) die Auffrischimpfungen des Hepatitis-B-Impfschutzes in der Regel nicht mehr notwendig sind. Allerdings sollte der Erfolg der Grundimmunisierung anhand des Antikörper-Titers überprüft werden.

Hierzu empfiehlt die STIKO in seiner Mitteilung im Epidemiologischen Bulletin 34/2013 vom RKI:

„Nach erfolgreicher Impfung, d. h. Anti-HBs ≥ 100 IE/l, sind im Allgemeinen keine weiteren Auffrischimpfungen erforderlich. Ausnahme: Patienten mit humoraler Immundefizienz (jahrliche Anti-HBs-Kontrolle, Auffrischimpfung wenn Anti-HBs < 100 IE/l), ggf. Personen mit besonders hohem individuellem Expositionsrisiko (Anti-HBs-Kontrolle nach 10 Jahren, Auffrischimpfung wenn Anti-HBs < 100 IE/l)“.

In welchem Gefährdungsstatus sich nun der einzelne, im zahnmedizinischen Bereich Beschäftigte befindet, sollte im Rahmen der notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorge mit dem betreuenden Betriebsarzt besprochen werden.

Die vollständige Mitteilung der STIKO am Robert Koch-Institut (RKI) ist im

veröffentlich und kann hier nachgelesen werden.

 

 

 

Norbert Gerike

Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 7 ASiG