IUZB Faktencheck: TOP Philipp-Pfaff-Institut

Kammerprotokoll- und Kammerberichterstattung zur letzten Delegiertenversammlung in der Meinungskritik

Ein Vergleich des Artikels der Pressereferentin der Zahnärztekammer Berlin über den Verlauf der 10. Delegiertenversammlung vom 23. Mai 2019 (MBZ Heft 7-8 2019 S. 16-17), mit dem Bericht über die gleiche Versammlung auf unserer Internetseite, offenbart leider erhebliche Diskrepanzen.

So wird unter der Überschrift “Rückblick des Philipp-Pfaff Institutes 2018“ der Eindruck vermittelt, dass der Geschäftsführer über die Anschaffung von 11 Dentalmikroskopen im Geschäftsjahr 2018 berichtet. Wer aber dort war und zugehört hat, oder dem Berichterstattungsverweis auf Seite 22 folgt (das ist der Bericht mit dem Foto, wo die beiden Kammerpräsidenten „in die Röhre schauen“), der erkennt, dass die Mikroskope erst 2019 angeschafft wurden.

Tatsache ist, dass der Geschäftsführer leider mit keinem Wort über konkrete Investitionen in 2018 berichtet hat.

Tatsache ist außerdem leider auch, dass der Geschäftsführer des PPI auf Nachfrage schließlich berichten musste, dass er den Delegierten keine detaillierte Zusammenstellung des Geschäftsergebnisses für das Jahr 2018 vorlegen konnte.

Nachfragen einiger Delegierter zu den im Jahr 2018 ans Tageslicht gekommenen jahrelangen Veruntreuungen hoher Geldbeträge, erwähnt die Berichterstatterin ebenfalls mit keinem Wort.

Dass nach Aussage des Kammergeschäftsführers Herrn Dr. Fischdick davon auszugehen ist, dass die veruntreuten Gelder aller Voraussicht nach unwiederbringlich verloren sind, hält sie ebenfalls für nicht erwähnenswert.

Verschwiegen werden auch die lobenden Worte, mit denen der Kammerpräsident den Geschäftsführer des PPI aus der Sitzung verabschiedet. Diese sind ein Affront gegenüber allen Kolleginnen und Kollegen, die mit ihren Beiträgen und Gebühren den entstandenen Schaden zu tragen haben.

Mit der Begründung, das PPI vor Konkurrenzunternehmen zu schützen, sollen den Delegierten detaillierte Zahlen für das Geschäftsjahr 2018 nur in den Räumen der Zahnärztekammer und nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt werden.

Über diese auffällige Behinderung grundlegender Kontrollrechte der Delegiertenversammlung, wohlgemerkt bei gleichzeitiger Vorabinformation einzelner Delegierter, wird ebenfalls nicht berichtet.

Wer gehofft hatte, dass in dem offiziellen Sitzungsprotokoll dieser Tagesordnungspunkt korrekt dokumentiert wird, wurde jetzt eines Besseren belehrt.

Dort heißt es aus auffallend ungenau und unvollständig:

Davon stimmt nahezu Nichts.

 

 

 

 

Dr. Helmut Dohmeier-de Haan
Delegierter
2. Vorsitzender IUZB e.V.