Land Berlin: Erneute Ausbildungsplatzlücke droht

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Arbeitssenatorin Breitenbach: Erneute Ausbildungsplatzlücke droht

Zu den aktuellen Arbeitsmarkt- und Ausbildungszahlen für den Monat August erklärt die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Elke Breitenbach:

„Aktuell stehen rund 6.700 unversorgten Bewerbern und Bewerberinnen um einen Ausbildungsplatz nur 5.700  gemeldete unbesetzte Ausbildungsplätze gegenüber. Auch in diesem Jahr zeichnet sich damit wieder eine erhebliche Ausbildungsplatzlücke ab – obwohl die Berliner Betriebe nach Fachkräften rufen. Das passt nicht zusammen. Die Ausbildung ist ein wichtiges Standbein der Fachkräftesicherung. Wer sie vernachlässigt, muss sich nicht wundern, wenn qualifizierte Beschäftigte zur Mangelware werden. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe sind gefordert mehr auszubilden. Hier muss die Einsicht wachsen, dass Ausbildung keine Belastung ist, sondern eine Investition in die Zukunft.

Zwar haben die Betriebe ihr Angebot im letzten Jahr ausgebaut. Das hat aber noch nicht einmal ausgereicht, um die steigende Zahl der Ausbildungssuchenden auszugleichen. Diese Entwicklung zeigt, dass die berufliche Ausbildung für junge Menschen immer noch sehr attraktiv ist. Statt sie mit einem unzureichenden Ausbildungsplatzangebot in die Warteschleife zu schicken, müssen die Betriebe sich viel mehr engagieren und mit guten Ausbildungsbedingungen für sich werben. Nur so werden Fachkräfte gemacht. Jeder einzelne Jugendliche braucht eine Chance“

Im August 2018 waren in Berlin insgesamt 158.624 Arbeitslose gemeldet. Das waren 2.647 mehr als im Vormonat und 12.441 weniger als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote beträgt  8,2 Prozent. Sie lag damit um 0,1 Prozentpunkte höher als im Vormonat und um 0,8 Prozentpunkte unter dem Wert des Vorjahres.

Hinzu kommen noch all diejenigen, die nicht als arbeitslos im Sinne des Sozialgesetzbuches gelten, weil sie an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind.

Quelle: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 30.08.2018