Telematikwahn

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

die Telematik bedrängt uns mindestens genauso wie die Vorschriften der DSGVO.

In allen Prospekten werden immer nur die Kosten für die Geräte und die Erstattungsbeträge je nach Quartal der Einführung aufgeführt.

Dem ist nicht so.

Es sind weit höhere Kosten, die der einzelne aufwenden muss!

Ich habe einen launigen, aber bitterernsten Beitrag von Stefan Streit per Link angefügt.

Jedem wird klar, dass in vielen Praxen große bauliche Maßnahmen stattfinden müssten, um den Vorschriften gerecht zu werden. Sicherheitsschrank für den Konnektor, abschließbares Zimmer für die Nutzung des Heilberufsausweises mittels elektronischer Signatur (zu dem nur der Praxisbesitzer Zugang haben darf), 1 Einmeterzone für das Kartenlesegerät und ein letzter Punkt hier an der Stelle: mehrere Kartenlesegeräte, weil man mindestens noch eins für den abschließbaren Raum braucht und mindestens noch eins, wenn das Originalgerät wegen eines Verstoßes der 93 Sicherheitsauflagen (dazu gehört auch schon – so habe ich es verstanden – Stromausfall über mehr als 30 min) zur Überprüfung (zur Ausräumung des Manipulationsverdachts) zu zentralen Stelle geschickt werden muss. Achso, sicher nicht mit DHL, denn der Transport muss manipulationssicher sein, also mit dem Wagen des BSI.

Zu viel Fachchinesisch in dem Beitrag, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen? Es empfiehlt sich, den angefügten Beitrag zu studieren! Es kommt noch viel schlimmer…

Im Prinzip komme ich für mich zu dem Ergebnis, dass ich die Telematik nur einführen könnte, wenn ich zu den Geräte- und Installationspreisen noch bauliche und organisatorische Gebühren bezahle. Diese müsste ich überhaupt einmal im Detail auflisten. Dazu kommt die Frage, ob es baulich überhaupt möglich wäre, die Vorschriften in meiner Praxis umzusetzen.

Wer zahlt das??

Ich werde eine formale an die KZV stellen und um Stellungnahme bitten.

Da werde ich wohl die Antwort erhalten, dass eine Erstattung über die Gerätekosten hinaus (allerdings zählt hier nur der Einfachsatz des Kartenlesegeräts, also kein zweites, drittes usw., das ja auch notwendig ist, um den Vorschriften zu genügen) nicht vorgesehen ist. Und dann werde ich wohl ernsthaft überlegen zu klagen. Für die Erstattung aller eventuellen Kosten, jetzt und in Zukunft!

Ich werde Euch unterrichten.

Ich komme aus einem anderen Land – Telematik in der Medizin:

.https://media.ccc.de/v/gpn18-125-ich-komme-aus-einem-anderen-land-telematik-in-der-medizin.

bitte eingeben!

Euer Stefan Verch