Stellungnahme zur KZV-Vorstandsinformation der Wahlliste 7 Husemann und Pochhammer vom 21. September 2010

Liebe Wählerinnen und liebe Wähler,

offenbar haben es ein oder mehrere Informierte für angebracht gehalten, Berliner Vertragszahnärzte per e-mail mit einer Kopie des Berichtes des Landeskriminalamtes aus einem Ermittlungsverfahren gegen die beiden Vorstandsmitglieder der KZV, Husemann und Pochhammer, auszustatten. Das ist noch keine Meldung wert, aber wenn Husemann und Pochhammer es fertig bringen, ihre eigene Bloßstellung zu einer Opferrolle umzustricken, ist es uns dann doch ein paar Zeilen wert.

Der guten Ordnung halber müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie die beiden Spitzenkandidaten der Wahlliste 7 „Husemann und Pochhammer für den Verband der Zahnärzte von Berlin“ falsch (!) informieren, wenn Sie behaupten, dass die Vorwürfe in dem LKA Bericht Zitat: „widerlegt wurden„. Ebenso falsch informiert die Wahlliste 7 auch auf ihrer Website.

Richtig ist folgendes:

  1. Das Verfahren wurde eingestellt – aber nicht, weil die Schadensberechnung im LKA-Bericht nicht zutraf. Nach Angabe der Staatsanwaltschaft erfolgte die Einstellung, weil den beiden Vorstandsmitgliedern nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie diesen Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. Das ändert nichts an dem Schaden. Das spricht die Herren Husemann und Pochhammer auch nicht von der vollen Verantwortung frei. Dass sie absichtlich gehandelt haben, ist nicht nachweisbar – sie sind deshalb nicht strafbar. Untreue kann man nicht aus Versehen begehen und ist fein raus. Kennen wir das aus der Finanzkrise? Jawohl!
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  2. Darüber hinaus erklärte die Staatsanwaltschaft in ihrem Einstellungsbescheid unter anderem:
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    Zitat Staatsanwaltschaft:

    Soweit hier und auch in dem Ausschöpfen von Abrechnungsmodalitäten moralisch auffälliges Verhalten (im negativen Sinne) gesehen werden könnte, ist es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, dies aufzudecken und zu kritisieren.

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Wir stellen dazu fest:

  1. Der LKA-Bericht ist in der Welt – sein Inhalt wird weder von Husemann noch von Pochhammer im Einzelnen in Frage gestellt. Wir waren im Übrigen nicht nur die Ersten, die über die Einstellung des Ermittlungsverfahren berichteten – auch wenn wir enttäuscht waren. Das ist Transparenz….Wir wären auch die Ersten, die Ihre Verteidigungsschriften veröffentlichen – und kommentieren – würden. Versprochen ….
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  2. Wir missbilligen aber, dass der LKA Bericht den Zahnärzten von Berlin und der Vertreterversammlung vom Vorstand vorenthalten wird, und so den Berliner Zahnärzten nicht die Gelegenheit gegeben wird, sich ein eigenes Urteil zu bilden.
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  3. Wir haben daher Verständnis für den oder die anonyme(n) Absender/in und müssen anerkennen, dass die Wählerschaft somit über die Möglichkeit verfügt, sich selbst ein eigenes Urteil über die nicht widerlegten Ermittlungsergebnisse der Kriminalpolizei zu bilden.
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    Denn nur Sie, liebe Wählerinnen und Wähler, haben dazu die Macht und die abschließende Befugnis.
    Nicht das Landeskriminalamt, nicht die Staatsanwaltschaft, nicht die Senatsverwaltung als Aufsichtsbehörde, nicht die Vertreterversammlung und auch keine Wahlliste kann dies abschließend tun.
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  4. Insofern müssen wir auch anerkennen, dass transparente Mitgliederinformation Vorrang hat, vor besitzstandswahrender Geheimhaltung. Insofern gehen wir bis auf weiteres davon aus, dass die anonyme Versendung des Berichtes durch Artikel 5 Grundgesetz gedeckt ist. Eine öffentliche Missbilligung der anonymen Versendung steht uns daher nicht zu.
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  5. Auf das Schärfste verurteilen wir nicht nur den ständigen Missbrauch der MBZ durch die beiden Listenführer Husemann und Pochhammer für eigene Wahlzwecke, sondern jetzt auch die Verwendung des elektronischen Übermittlungsweges. Dies zeigt uns, dass die beiden Herrschaften und ihre Unterstützer aus den Feststellungen des LKA-Berichtes aber auch gar nichts gelernt haben.
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Bitte lesen Sie den Bericht und bitte bilden Sie sich ein eigenes Urteil. Falls Ihnen der Bericht nicht anonym zugestellt wurde, so fordern Sie ihn bitte direkt vom Vorstand der KZV Berlin an.

Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Denn: Selbstverwaltung kommt nicht von selbst!

Ihre

Wahlliste 3
IUZB/GpZWir bleiben dran!

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