Landgericht Berlin: Urteilsgründe im Rechtsstreit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gegen deren früheren Vorstandsvorsitzenden liegen vor (PM 11/2016)

Wie bereits am 21. Januar 2016 (vgl. Pressemitteilung Nr. 5/2016) mitgeteilt, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung in erster Instanz in einem Rechtsstreit gegen ihren früheren Vorstandsvorsitzenden obsiegt. Die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin verurteilte den Beklagten, an die Kassenärztliche Bundesvereinigung 94.979,59 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Gegenstand des Rechtsstreits war ein zusätzlicher Mietkostenzuschuss von 1.450,07 EUR pro Monat, den sich der Beklagte während seiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender neben seinem Jahresgehalt von 260.000,00 EUR hatte auszahlen lassen. Das Landgericht war der Auffassung, dass diese zusätzlichen Zahlungen ohne wirksame Vertragsgrundlage erfolgt seien und deshalb zurückgezahlt werden müssten.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen nunmehr vor und sind unter

http://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2016/

verfügbar.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig; dagegen kann Berufung beim Kammergericht innerhalb eines Monats ab förmlicher Zustellung des Urteils eingelegt werden.

Landgericht Berlin, Urteil vom 21. Januar 2016 – 67 O 60/15 –

Quelle: LG Berlin, Pressemitteilung Nummer 11/2016 vom 15.02.2016